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H a n a u, Donnerstag den 16. Oktober 1856.

Ernennungen und Beförderungen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben den GeneraUieutenant â la suite der Armee, Prinzen Friedrich Wilhelm von Hessen, Hoheit, zum Chef dcö 3. Infanterieregiments , wel- chès künftig den NamenZtes Infanterieregiment, genannt Prinz Friedrich Wilhelm," führt, zu er­nennen geruhet.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnâdigst geruhet:

den bisher provisorisch bei dem Hoftbeater ange­stellten Controleur der Tageseinnahme, Wilhelm Pötter, als solchen nunmehr definitiv zu bestellen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnâdigst geruhet:

die Revierförster Kleeberger zu Niederbeisheim und Simon zu Hausen in den Ruhestand zu ver­setzen ;

den Steuerrevisor Johannes Heckert bei dem Obersteuerkollegium zum Steuerinspektor in Geln­hausen , und

den Probaturgehülfen Konrad Völker zum Pro­bater bei der Oderfinanzkammer, Letzteren proviso- ri|$, zu ernennen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnâdigst geruhet:

dem Kailerlich Königlich Oesterreichischen Artillerie­obersten Buck hl das Kommandeurkreuz zweiter Klasse des Kurfürstlichen Wilhelmsordenö zu verleihen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnâdigst geruher:

den Sekondlieutciiant »fr Gironcourt vom Arnllerieregiment zur Pionnicrkompagnie zu ver­setzen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnadigst geruhet:

den Direktor der Landeskreditkasse, Geheimerath Lotz zu Cassel, von der Stelle eines Mitgliedes der staatSwirthschaftlichen Prüfungskommission zu ent­binden.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnâdigst geruhet:

den Pfarrer extraordin. Paul Wiederhold in Cassel zum Lehrer bei dem Kadettenkorps provisorisch zu ernennen. .

Allgemeine Verfügungen der Oberbebörden.

i- Bekanntmachung, die Stutenbesichtigung für die Deckzeit

1857 betreffend.

Den bestehenden Bestimmungen gemäß werden die Kurfürstlichen Regierungskommissioneu, Poli- zeidirekrionen und LandrathSâmter für die bevor­stehenden Monate Oktober und November die Ternine festsetzen, in welchen die zur Deckung durch Landbeschâler im kommenden Jahre bestimm­ten Stuten wozu jedoch nur gesunde, kräftige, gutgebaute >lund wohlgehal-