H a n a u, Donnerstag den 16. Oktober 1856.
Ernennungen und Beförderungen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben den GeneraUieutenant â la suite der Armee, Prinzen Friedrich Wilhelm von Hessen, Hoheit, zum Chef dcö 3. Infanterieregiments , wel- chès künftig den Namen „Ztes Infanterieregiment, genannt Prinz Friedrich Wilhelm," führt, zu ernennen geruhet.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnâdigst geruhet:
den bisher provisorisch bei dem Hoftbeater angestellten Controleur der Tageseinnahme, Wilhelm Pötter, als solchen nunmehr definitiv zu bestellen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnâdigst geruhet:
die Revierförster Kleeberger zu Niederbeisheim und Simon zu Hausen in den Ruhestand zu versetzen ;
den Steuerrevisor Johannes Heckert bei dem Obersteuerkollegium zum Steuerinspektor in Gelnhausen , und
den Probaturgehülfen Konrad Völker zum Probater bei der Oderfinanzkammer, Letzteren proviso- ri|$, zu ernennen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnâdigst geruhet:
dem Kailerlich Königlich Oesterreichischen Artillerieobersten Buck hl das Kommandeurkreuz zweiter Klasse des Kurfürstlichen Wilhelmsordenö zu verleihen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnâdigst geruher:
den Sekondlieutciiant »fr Gironcourt vom Arnllerieregiment zur Pionnicrkompagnie zu versetzen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnadigst geruhet:
den Direktor der Landeskreditkasse, Geheimerath Lotz zu Cassel, von der Stelle eines Mitgliedes der staatSwirthschaftlichen Prüfungskommission zu entbinden.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnâdigst geruhet:
den Pfarrer extraordin. Paul Wiederhold in Cassel zum Lehrer bei dem Kadettenkorps provisorisch zu ernennen. .
Allgemeine Verfügungen der Oberbebörden.
i- Bekanntmachung, die Stutenbesichtigung für die Deckzeit
1857 betreffend.
Den bestehenden Bestimmungen gemäß werden die Kurfürstlichen Regierungskommissioneu, Poli- zeidirekrionen und LandrathSâmter für die bevorstehenden Monate Oktober und November die Ternine festsetzen, in welchen die zur Deckung durch Landbeschâler im kommenden Jahre bestimmten Stuten — wozu jedoch nur gesunde, kräftige, gutgebaute >lund wohlgehal-