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im Kreise

Sylvester Heßlar zu Rothenber- gen .......Gelnhausen,

Fabrikant Friedich Leisler zu Hanau .....Hanau;

VI. den Preis von sechs Thalern für das beste zweijährige Fohlen:

Ackermann Friedrich Kleimen­hagen zu Herreuhrcilungeu . Schmalkalden, Oekonom Schwarz zu Unterhaun, Hersfeld, Gottfried P app e rt zu Mackenzell, Hünfeld, Johannes Weber zu Almus . . Fulda, Johs. Schauberger zu 'Ji'ieter« zell . . . .......Schlüchtern, Heinrich Prinz zu Rothenbergen, Gelnhausen, Oekonom Peter Jungk zu Hanau, Hanau;

VII. den Preis von fünf Thalern für das beste einjährige Fohlen:

im Kreise

Förster Ide zu Fambach . . . Schmalkalden, Jakob Grenzebach zu Nieder­aula .........Hersfeld,

KaSpar Jos. Wieder zu Großen­taft ..........Hünfeld,

JohS. Bleuel zu Hofbieber . . Fulda, Ludwig Böhm zu Breunings. . Schlüchtern, Pächter Bâhr zu Altenhaßlau. . Gelnhausen, Pächter Konr. Schmidt zu Wa­chenbuchen ........Hanau;

VIII. Geldpreise von drei bis fünf Tha­lern für mustermäßige Herstellung der Pfcrdeställc:

im Kruse

Bürgermeister Nikolaus Lehn zu Rohrbach........Hersfeld,

Bürgermeister Nöbig zu Ner, . Fulda, Heinrich Prinz zu Rotdenbergen, Gelnhausen, Bürgermeister Kircher zu Nieder­

mittlau .....

Wir haben bei der diesjährigen Fohlenschau abermals die erfreuliche Ueberzeugung gewonnen, daß die inländische Pferdezucht im Allgemeinen un Fortschreiten begriffen ist und mit immer grö­ßerem Eiser betrieben wird.

Durch Vorführung einer bedeutenden Anzahl von schönen jungen, vom Landgestüic abstammen, den Pferden haben sich die Kreise Gelnhausen, Hunau, Schlüchtern und Hersfeld vor­zugsweise ausgezeichnet. Diese Ergebnisse werden sich immer günstiger gestalten, wenn die Mah­nungen zu einer umsichtigen Behandlung dieses höchst wichtigen Zweiges der Landwirthschafc allent­halben Eingang finden, wenn namentlich die aus dem Landgestüt obstammenden guten Stuten mehr zur Nachzucht verwendet werden und nicht, wie leider zu hâusig geschieht, von den Besitzern eines

augenblicklichen Vortheils wegen verkauft werden, die aber nachher nicht im Stande sind, sich eine zur Fortpflanzung tüchtige Stute wieder ankau­fen zu können.

Wir fordern daher die Pferdezüchter auf, ganz besonders die von edlen Laudbeschâlern abflam- inenden fehlerfreien Stuten zur Zucht zu verwen­den, indem künftighin die Kreielhicrärzte bei den Stutenbesichtigungen mit durchgreifender Strenge darauf halten sollen, daß nur Stuten ohne alle Erbfehler, welche insbesondere niemals an Au­genleiden gelitten haben, zur Bedeckung zugelassen werden.

Indem wir dieses hiermit zur öffentlichen Kennt­niß bringen, bemerken wir, daß diejenigen Pferke- züchte-r, welche die wegen Behandlung, Wartung, Pflege rc. und Bedeckung der Pferde gegebenen vielfältigen Vorschriften und Anweisungen nicht befolgen wollen, besser thun, sich nicht ferner mit der Pferdezucht zu befassen, indem sie ihnen in diesem Falle keinen Vortheil bringen und nur schlechte, mangelhafte Erzeugnisse liefern wird.

Cassel am 26. Juli 1856.

Kurfürstliche Landgestütdirektion.

v. E s ch strut h.

Besondere Bekanntmachungen der Verwaltungs- und Finanzbehörden-

1. Den Kurfürstlichen Landrathöâmteru rc. wird hiermit aUgezeigt, daß im Verlage deS refor» mitten Waisenhauses nunmehr wieder Exem­plare der Kurhessischcn Hebammcnord- Nil»g (Auszug aus der Medizinalordnung vom 10. Juli 1830), in 8. brochirt, â 24 Sgr-, zu haben sind.

Cassel am 22. Juli 1856.

2. Im Monat September d. I., und zwar

1) am 3., 4. und 5. September wird die Aspi­rantenprüfung des hiesigen Seminars,

2) am 22. September die öffentliche Prüfung der im Seminar zurückbleibenkcu unteren Klassen, und

3) am 22., 23., 24. und 25. September die Prüfung der Abiturienten des Seminars

Statt finden, welches mit dem Bemerken zur öf­fentlichen -Kenntniß gebracht wird, daß diejenigen jungen Leute deö hiesigen SeminarbezirkS, welche die erstere bestehen wollen, sich zeitig, unter An­fügung ihres Taufscheins, des Zeugnisses ihrcö bisherigen Lehrers über Befähigung, Fleiß, Fort­schritte und Betragen, wie einer Bescheinigung der Zahlungsfähigkeit ihrer Eltern in Betreff deS zur Seminarkasse zu entrichtenden Kostgel­des, schriftlich, TagS vor der Prüfung aber, und zwar Nachmittags 4 Uhr, persönlich bei dem Un­terzeichneten zu melden haben. Die letztere Prü-