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Gemeinnützige Nachrichten.
^n Gemäßheit der im §• 14 des die Besteuerung der Hunde und die Verminderung der " Gefahren der Hundswuth betreffenden Gesetzes vom 31. Oktober 1833 enthaltenen Vorschrift wird folgende
Belehrung über die bekannt gemacht.
Wasserscheu bei Menschen und Thieren
(Fortsetzung u. Schluß aus Nr. 25 d. Dl.)
Anfänglich hat der Kranke bloß eine Beschwerde im Schlingen. An einer Stelle im Schlunde nämlich empfindet er einen gelinden Schmerz oder ein Gefühl von Verengerung. ES veranlaßt dieser Zufall Aengstlich- keil, Lust zum Trinken und doch Furcht davor, Trieb zu wiederholten Versuchen und dann konvulsivisches Ath- men, Ekel und Widerwillen gegen Flüssigkeiten, RäuS. pern, Würgen, Brechen, Schmerzen im Magen und in den Därmen.
Immer größer werden diese krankhaften Erscheinungen, die Beängstigungen steigen, das Aeußere deS Kranken ändert sich, nimmt bald etwas Trauriges, bald etwas WildeS, VerzweiflungSvolleS an; die Augen sind starr, düster oder glänzend, feurig, die Stimme heiser, die Zunge hart und trocken, die Bewegungen hastig, das Reden rasch.
Diesen sehr leidenden Zustand begleiten Schlaflosig. feit, Herzklopfen, schwerer Athem , Seufzen, Zittern, höchste Empfindlichkeit der Sinne, Lichtscheu, Abneigung gegen Kälte, Fieber, Verstopfung. Den Kranken quält innere Hitze und brennender Durst, und dennoch kann er nicht trinken. Der Leidende vermag seinen eigenen, reichlich hervorquellenden Speichel nicht zu verschlucken, er speit ihn von sich. Die Scheu vor etwas Flüssigem wächst endlich so, daß schon die Be- rüvrung von Wasser, der bloße Anblick einer Flüssigkeit, zumal einer bewegten, ja von glanzenden Gegenständen, die einigermaßen dem Flüssigen ähneln, von einem Spiegel oder von einer Mctallfläche, auch selbst das bloße Wehen der Luft, das Rauschen eines Vorhangs — Zusammenschnüren des Halses, Beängstigungen, Aasschreien, Furcht, Zittern, Zuckungen, Wüthen hervorbringenund die geringste Bewegung oderein ungewohnter Eindruck unerträglich wird. Gleiche Wirkung erregt das Geräusch des fließenden Wassers, daS Fallen deS Regens tc. Feste trockene Dinge vermögen die Kranken gemeinlich zu schlingen. — Ist der Zustand noch nicht von sehr schlimmer Art, so sind die Kranken auch wohl bisweilen im Stande, Flüssigkeiten, im Falle sie solche nicht sehen, zu schlucken.
Im Verlaufe des Uebels treten noch mehr krampfhafte Zufälle ein, Krämpfe der Brust, des Halses, Gesichts, kleiner zusammengezogener Puls, krampfhafte Bewegungen der Glieder mit abwechselnden Ohnmachten Urinbeschwerben, bald Bläffe, bald Röthe des Gesichts, schmerzhasteèZusammenziehen der Bauchmuskeln, Zähne» knirschen, höchst gesteigerte Reizbarkeit der £aut, Nacht, schweiße, Schaum vor dem Munde, Vorliegen der ro
then trocknen Zunge, völliges Rasen oder ein tiessinni. ger Zustand. Nicht selten ist mit der Krankheit gegen das Ende eine heftige Begierde zu schlagen, zu beißen, zu speien, zu schreien und zu heulen verbunden. In lichteren Zwischenzeiten sehen diese Unglücklichen öfter daS Schreckliche ihrer Krankheit ein, erinnern sich dessen, was sie in den Anfällen begangen haben, bejammern ihre Leiden, warnen die Umgebungen. Endlich erfolgt der Tod unter Krämpfen, Beklemmung, Rö- cheln, Erstickungszufällen, Schlafsucht, Speichelfluß — zwei, drei bis vier Tage nach dem Eintritte der Wasserscheu. Kurz vor ihrem Ende kommen sie gewöhnlich zu sich.
Behandlung der Wunde, welche durck ein wüthendes oder der Tollheit verdächtiges Thier hervorgebracht worden.
Je früher nach dem Bisse die Vorbeugungsvorkeb' rungen getroffen wurden , um desto mehr Hoffnung ist vorhanden, daß die Wasserscheu nicht ausbrechen wer- de. Nur die schnelle Anwendung der passenden Mittel kann daher wahre Hülfe schaffen, und von einer zweck- mäßigen örtlichen Behandlung der Wunde hängt gewöhnlich die Rettung des Gebissenen ab.
Man hüte sich deshalb, die für die Kur deè Kranken so höchst nöthige Zeit mit Anwendung von gepriesenen Geheim - oder Familienmitteln, die meist unwirksam sind, zu verschwenden, und durch Unterlassung einer sogleich einzuleitenden, von der Erfahrung erprobten, Heilart den Gebissenen in Gefahr zu bringen.
Die Hauptsache ist, eiligst den PhysikuS, oder einen andern Arzt, oder einen Wundarzt herbeizuholen, selbst im Falle auch keine blutige Wunde, nur eine ganz leichte Verletzung da ist, oder bloß ein Lecken von einem wüthenden Thiere bei einem Menschen Statt fand.
Man säume damit keinen Augenblick, weil nur so lange das in der Wunde beigebrachte und darin haf. lende Wutbgift durch eine Kur weggeschafft, vernichtet und seine üble Folge abgewendet werden kann, so lan. ge das Gift noch örtlich wirkt und nicht in die allge, meine Säftenmasse übergegangen ist. In Ermanglung eines Kunstverständigen sauge man die Wunde nicht mit dem Munde aus, binde sie nicht zu und bedecke sie noch weniger mit Pflaster, sondern schlage bis zu seiner Ankunft folgendes Verfahren ein.
Alle (nachher zu zerstörende) Kleidungsstücke um die Bißwunde müssen vorsichtig und schnell abgelöst wer. den. DaS Bluten der letzteren wird, soviel eè nur