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ober beschmutzt hat, müssen ganz oder zum Theil ver, brannt oder vergraben werden.

Der Aufenthaltsort oder Stall eines tollen oder der Wuth verdächtigen HundeS, oder eines von einem sol­chen oder offenbar tollen Hunde gebissenen andern Haus. hiereS, Rindviehes, Schweines ic. muß, sobald daS Tbier getödlet worden, mit der möglichsten Sorgfalt gereinigt, auch soviel alS thunlicb alles, was von dem kranken Tbicre berührt worden, weggeschafft werden, weil man nicht gewiß ist, daß sich nicht das Gift durch den Spei­chel, der sich an etwas angehängt, und durch mehrfa­che Weise auf andere Thiere fonpflanzen könne. Die Ställe müssen deshalb auszclüflet, mit Essigdämpfen auSgeräuckcrt, die Wände abgekratzt und frisch geluncht, oder mit Lchmwasser bestrichen, der Boden mit schar­fer Lauge abgewaschen, oder mit ungelöschtem Kalke gescheuert oder abgehobelt und die Späne verbrannt, Krippen, Raufen und Eimer ganz bei Seite geschafft, oder fleißig gereinigt, die Ketten ausgeglühl, alles aber, was man, ohne zuviel einzubüßen, zerstören kann, muß verbrannt oder verscharrt werben, wie Streu, ge­ringes Holzwerk, kleinere Hundehütten, Freßgeschirre ic. Man hüte sich auch, Stellen, die von dem Blute oder Geifer dneâ tollen Hundes besudelt sind, mit blo­ßen Händen zu berühren, besonders wènn die Ober- haut derselben nicht ganz heil ist.

Nothwendig ist es, daß man der Ortspolizeibchorde oder dem Ortsvorstande unverzüglich die Anzeige ma­che , wenn man ein der Wuth überhaupt verdächtiges, oder von einem solchen gebissenes Thier im Hause hatte, sollte er auch sogleich getödlet worden sein, ober im Falle ein muthmaßlich oder offenbar toller Hund ent­lauft, oder ein unbekannter, anscheinend wüthender sich an einem Orte sehen läßt. Verheimlichungen sol­cher Fälle sind daher in den meisten Staaten durch Verordnungen der Polizei streng verboten. Diese er. greift die erforderlichen Maßregeln, um ein Vorkommen der Art möglichst unschädlich zu machen, verfügt die Vorkehrungen zur Verfolgung und Erlegung des schäd- lichen Hundes, macht sein Vorhandensein in der gan­zen Umgegend bekannt, damit die Einwohner ihre Häu­ser verwahren, Vorsicht bei dem Aufenthalte ihrer Kin­der im Freien anwenden und genaue Aufsicht auf ihr Vieh haben können. Vor allem aber verordnet die Po­lizei das Anlegen aller Hunde, und das Tödten eines jeden frei umherlaufenden in der betreffenden Gegend während sechs bis neun Wochen.

Beschreibung der Wasserscheu oder Wuth beim Menschen.

Die Zcit^ in welcher nach dem Bisse eines wüthen­den Thieres die Wasserscheu bei einem Menschen ein« tritt, ist unbestimmt. Es können nur einige Tage, aber auch, wie es sehr häufig der Fall ist, mehrere Wochen oder Monate dazwischen verstreichen, ja der Zeitraum vom Bisse an bis zum Ausbruche der Krank­heit kann viele Monate und.bis zur Jahresfrist dauern. Man will selbst Fälle beobachtet haben, daß das Gift Jahre lang unthätig im Körper schlummerte und end­lich doch noch erwachte. Indeß gehören solche Beispiele zu den Seltenheiten, und ein Gebissener hat, wenn er nach der nöthigen Vorbauungskur binnen Jahresfrist keinen Anfall erlitten, nichts mehr zu fürchten.

Ist nun die Bißwunde entweder zugeheilt (und eine Wunde der Art heilt gern schnell zu) oder noch offen, so entsteht in oder ân derselben eine juckende oder ste­chende Empfindung. Die noch nicht vernarbte Wunde entzündet sich, und nimmt ein übles bläuliches, blei­farbiges Aussehen an. Die geheilte Verletzung ober die Narbe beginnt zu jucken, zu stecken oder zu schmer­zen. Sie geräih in Entzündung, bricht bisweilen auf, und es fließt ein dünner jauchiger Eiter , der bald ei­nen üblen Geruch bekommt, heraus. Die Entzündung und ziehenden Schmerzen der Wunde erstrecken sich in die umliegenden Theile , besonders aber gegen den Hals und Nacken hin.

Jetzt verliert der Kranke, welcher oft vorher einige Zeit ungewöhnlich heiter, aufgeregt, überspannt und zu sinnlichen Genüssen aufgelegt gewesen, seine Mun. terkcit, wird mürrisch, nachdenkend, verdrießlich, miß­trauisch, träge, erschlafft, reizbar, unruhig, beklommen, erschrickt leicht, sucht die Einsamkeit > athmet beengt. Er hat einen unruhigen, durch schwere Träume gestör­ten Schlaf und Widerwillen gegen das Essen, ist ängst­lich, furchtsam, im ganzen Ansehen verändert, ermat­tet, niedergeschlagen, späterhin zornig, hat einen un- stäten, wilden, starren Blick, verzerrte Gesichtszüge, Spannung und Brennen in der Magengegcnb k-

Mit Ausbildung dieser Nervenkrankheit wird durch einen Krampf in den Scklingwerkzeugen das Vorstel­lungsvermögen des Leidenden so verändert, daß er ei­nen Abscheu gegen alle Flüssigkeiten bekommt.

(Fortsetzung folgt.)

Gedruckt und verlegt in der Buchdrucker« bei vereinigten coangel. Waisenhauses.