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11. Die überhäuften Zufuhren an Stammholz zum Schneiden, sowie der fehlende Raum zum Lagern der Stamme veranlassen mich bekannt zu ma- chen, daß ich Stammholz nicht mehr aufnehmen kan,n.

Hanau am 17. Juni 1856.

Konrad Deines jun.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehördcn.

Nachdem der Kaufmann Ferdinand W e i ß da­hier auf den ferneren Betrieb der ihm gestatteten Hauptagenturen zur Bermittelung des Transpor­tes von Auswanderern nach Amerika durch den SchiffSrheder Wilhelm Slade in Havre und durch die Schiffseigner W. .PapScott et Comp. in Liverpool verzichtet und um Rückgabe der von ihm gestellten Kaution von Zweitausend fünfhundert Thalern gebeten hat, so wird dieses und daß die erwähnten Gestattungen zum Betriebe der bezeich­neten Hauptagenturen zurückgezogen worden, feien, in Gemäßheit des §. 14 der Verordnung vom 22. Februar 1853, die Agenten zur Bermittelung des Transportes von Auswanderern betr., mit dem Bemerken hierdurch öffentlich bekannt gemacht, daß Ansprüche, welche der Rückgabe der'Kaution entgegengesetzt werden sollen, innerhalb sechs Mo­naten, vom Tage dieser Bekanntmachung an ge­rechnet, bei der unterschriebenen Behörde mit ei­ner Nachweisung darüber anzumelden seien, daß wegen solcher Ansprüche bei Gericht Klage erhoben worden sei-

Würde innerhalb der bestimmten Frist kein An­spruch in gehöriger Weise angemeldet werden, so wird die Rückgabe der Kaution an den Empfangs­berechtigten erfolgen.

Hanau am 10. Juni 1856.

Kurfürstliche Regierung- Harborb t.

vt. Metz.

Besondere Bekanntmachungen der Verwaltungs- und Finanzvebörden.

1. Pol izeid i rektioli zu Hanau. Am 25. d. M., Morgens 11 Uhr, soll in dem Hofe des Po- lizeidirektivnslvkalö dahier, ein Gendarmerlepferd, 7 Jahre alt, Wallach, rothbraun, 5' 9p hoch, gegen gleich baare Zahlung an den Meistbieten­den verbaust werden, wovon -Kaufliebhâber hier­mit benachrichtigt werden.

Hanau am 16- Juni 1856-

Kurfürstliche Polizeidirektion. Cornelius-

2. Polizeidirektion zu Hanau. Schrift­gießer Johann Georg Pflug aus Gmnheim

beabsichtigt nach Essen, im Königreich Preußen, überzusiedeln und hat zu dem Ende um Entlas­sung aus dem diesseitigen Staatöverbande nach, gesucht.

Hanau am 13- Juni 1856..

Kurfürstliche Polizeidirektion- Cornelius.

3. Der Kaufmann Maier Löb Schiff von hier hat dahier um Entlassung aus dem Kurhessischen Unterthanenverbande zum Zwecke seiner Weber« lassung in Hamburg nachgesucht.

Gelnhausen am 16. Juni 1856.

Kurfürstliches Landrarhsamt. Giller.

4. Durch übereinstimmenden Beschluß des Stadt­ratHS und Gemeinde-Ausschusses ist mit Geneh­migung Kurfürstlicher Regierung an Stelle des bisherigen, folgender Tarif für die Scadtwaage angenommen worden:

A. für bie B r ü che n w a a g e:

(§.5 des bestehenden Reglements-) Die Waazegebühr beträgt pr. Brutro- Zenmer . . . .......1 fr.

Für alle Gegenstände, welche gewogen werden, mit Ausnahme der nachbemerkten : 1) Steinkohlen und Koaks, wenn sie in Wagenladungen zur Waage gebracht werden, für den ganzen Wagen . 12

2) Brennholz für den Zentner ... 4 » 3) für einen lebenden Ochsen überhaupt 12 , 4) für eine lebende Kuh oder Rind über­haupt ...........7 â) für Kausmannsgut, alS: Taback, Ci­chorien, Eicheln und Samenkuchen, von der Wagenladung bis-zu 40 Ztr. 20 e Von jedem weiteren Zentner wird

4 Kreuzer mehr berechnet.

B. F ü r die MeHIwaage - Für jede Gattung Frucht und Mehl pr.

Zentner Brutto........ 1 v

C. Für bie Kommerzwaage-

Für alle Gegenstände, sie mögen Namen haben, wie sie wollen, pr. Ztr. Brutto 2 Zugleich wird der das Lagern und die dafür zu entrichtende Abgabe betreffende §. 8 deS Regle­ments dahin abgeändert:

Gegenstände, welche nicht allzugroß sind, kön­nen, soweit es der Raum gestattet, zur Auf­bewahrung in dem Waagegebäude niedergelegt werden^ dafür ist »bis zum Schlüsse der ersten Woche" ein Lagergeld von 4 Kreuzern für ein Kollo bis ju 10 Zentner Gewicht und von 6

* Kreuzern für jedes Kollo über 10 Zentner zu entrichten.

»Für jede folgende Woche" ist ein Lagergeld von 1 Kreuzer pr. Kollo zu berechnen-