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für die

Provinz Hanau.

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H anau, Donnerstag den 5. Juni 1856,

Ernennungen und Beförderungen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

dem Pfarrer Konrad Koch zu Vernawahlshausen dir erledigte Pfarrei Raboldshausen, in der Klaffe Homberg, zu übetragcn;

den zu dem erledigten Subdiakonat an der lu­therischen Kirche zu Marburg prâsentirten bisheri­gen Pfarrgehülfen zu Goßfelden, Wilhelm Kolbe, zu bestätigen;

den StaatSrath Wöhler zu Cassel zum Kurator der Gräflich von Bernhold'schen Stiftung ^u be, stellen;

dem Phystkus Dr. ProlliuS zu Wolfhagen das Prädikat ^Medizinalrath« zu verleihen;

dem praktischen Arzt Dr. Markus Heine mann zu Großalmerode daS erledigte Physikat zu Fran­kenberg provisorisch zu übertragen;

den Justizbeamten TassiuS zu Cassel der Neben­stelle eines Mitgliedes der General« Brandverfiche- rungSkommisston zu entheben.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den Kandidaten der Wundarzneikunde, Adolph Kle^mme, zum provisorischen Kompagniewundarzt im Füsilierbataillon zu ernennen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnâdigst geruhet:

den Feldwebel im 3. Infanterieregiment, Johann Georg H e i n m ü l l e r, zum Erpedinonögehülfen

auf dem Bahnhöfe zu Cassel auf Wiederruf zu er» nennen.

Seine gliche Hoheit der Kurfürst haben allergnadigst geruhet:

den Amtsassessor Wilhelm Ende mann in Ful­da zum Obergerichtöassessor bei dem dasigen Ober­gerichte, und

den Feldwebel im 3. Infanterieregiment, Johan­nes Göbel, zum Verwalter im Slockhause zu Cassel, 1 letzteren provisorisch , zu bestellen , auch

dem ObergericktSrath Ferdinand von Sckuy- bar, genannt Milchling, in Cassel die aller- unterthânigst nachgcsuchle Entlassung aus dem Staats­dienste zu bewilligen.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

1. Die Steuerrektifikation der Gemeinde Wettges, Amts Birstem, ist von der unterzeichneten Be­hörde angeordnet und deren Ausführung dem Steuerrevssoratögehülfen Lomb zu Birstein über­tragen worden, was der bestehenden Vorschrift gemäß hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.

Cassel am 9. Mai 1856.

Kurfürstliches Obersteuerkollegium.

A s b r a n d.