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Hanau, Donnerstag den IZ. Mm^856.

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Ernennungen und Beförderungen.

Se ine n igl ich e Hohe i t der Kurfürst haben aUeißiMbtQft geruhet:

dem Schrzinermeister Karl Friedrich L a u cf Hardt jäh. zu Cassel das Pra'dikatHosschreinermelfter" zu ertheilen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den zu der erledigten Stelle deS Syndikus und Sekretärs der Landesuniversikär gewählten Oberge­richtsrath a. D. Hermann Platner zu Marburg als solchen zu bestätigen.

Sein e Kön ig liche H 0 heit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

dem vom Grblandpvstmeistcr, dem Herrn Fürsten von Thurn und Taris, zum Assistenten bei dem Postamte zu Carlöhafen in Borschlag gebrachten Postprakcikanten Christian Scheele zu Casset die allerhöchstlandesherrliche Bestätigung zu ertheilen.

Allgemeine Verfügungen der Oberbchördeu.

1. Bewerber um die Stelle eines Oberschulinspek- iors für die Volksschulen der Residenz,mit wels­cher Stelle ein Gehalt von mindestens 800 Tha­lern verbunden ist, haben unter Beifügung der erforderlichen Zeugnisse über ihre theologische und

pädagogische Qualifikation binnen drei Wochen ihre Meldungsgesuche anyer einzuschicken.

Cassel am 1-8. April 185(3.

Kurfürstliche Äegierunz der Provinz Niederheffen.

Wachs.

vt Hofman«.

2. V erz e i ch u i ß

der Gifte, sowie der heftig wirkenden Arznei­mittel und der Farbestoffe, deren Aufbewah- ruug und Verkauf nur unter Beobachtung der Vorschriften in dem Ausschreiben Kur­fürstlichen Ministeriums des Innern vom 25. Oktober 1823, den Verkauf und die Auf­bewahrung der Gifte betreffend, Statt fui' den soll. " .

' ,i... i.

Gifte und heftig wirkende Arzneimittel, teeren Verkauf nur unter Beobachtung teer im §. 344 der Medizinalorduung von 1830 und ' int §. 1 des oben angeführten Ausschreibens gegebenen Vorschrift gestattet ist.

A. Gifte,- welche in dem Giftschranke aufzu- bewahren sind. Siehe auch §. 272 der Me- dizinalordnung von 1830.

1) Arsenik, gelber (Operment, Rauschgelb, Königs- gelb), Auripigmentum etc.

2) Arsenik, jodhaltiges. Arsenicum jodnhini.

3) Arsenik, rother. Arséhicum rubrum, Realgar, Risigallum.