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Polizeiliche Nachrichten.

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Mr. 18. Hanau am 1. Mai 1858.

Bekanntmachungen.

327. P o l iz e i d I r e k t i o n zu Hanau. Nachdem zur Vornahme der im §. 8 der Verordnung vom 21. Dezember 1828 vorgeschriebenen allgemeinen öffentlichen Sq»ußpockenimpfung für das gegen« markige Jahr, im. Einverständnisse mitdemStadc- physikate dahier der 30. d. M. für die Altstadt, der 7. k. M. für das Ite und 2te Quartier der Neustadt und der 14. k. M. für das 3te und 4te Quartier der Neustadt Hanau , sowie zur Revi- sion der an diesen Tagen Geimpften der 7., 14. und 21. k. M.» und zwar an jedem der erwähn­ten Tage die Nachmittagsstunden von 3 bis 4 Uhr, bestimmt worden; so wird dieses den Eltern oder Angehörigen der in dem Jahr 1855 und früher dahier oder auèwärsts grbornen, hierselbst noch nicht zur Revision gestellten, hiesigen Kinder mit dem Bemerken hiermit bekannt gemacht, daß sie dieselben in den genannten Terminen auf das Neustädter Rathhaus dahier" entweder zur Im­pfung und'nach 8 Tagen zur Revision zu brin­gen, oder die etwa bereits und mit Erfolg ge­schehene Impfung durch glaubwürdige Zeugnisse nachzuweisen, auch von dem früher erfolgten Ab­leben solcher Kinder Anzeige zu machen und, wenn Krankheit des einen oder gndern Kindes die einstweilige Aussetzung der Impfung erfordern sollte, darüber ärztliches Zeugniß beizubringen haben.

Jede Zuwiderhandlung gegen die vorstehende Anordnung zieht die im §. 24 der gedachten Ver­ordnung vom 31. Dezember 1828 erwähnten Strafen nach sich.

Schließlich wird, bei den in neuerer Zeit vor- gckommencn Blatlernkrankheiren Erwachsenen noch­maliges Impfen anempfohlen und bemerkt, daß sich dieselben hierzu in den Terminen am 7. und 14. k. M. einzusinden haben.

Hanau am 21. April 1856.

Kurfürstliche Polizeidirektivn. Cornelius.

328. Pol izeid i rektion z u Hanau. Der Po» lizeikommissar Karl Dieterich zu Bockenheim hat in BockenheiM und dessen Gemarkung die ge- sammle Polizei selbstständig auszuüben, was in Gemäßheit deö §. 3, Abs. 2, der Verordnung vom 7. Juli 1851, die Umbildung re. rc. betr., und in Folge eines Beschlusses Kurfürstlicher Re­gierung dahier yom 23. d. M. nachträglich hier­mit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.

Hanau am 25. April 1856.

Kurfürstliche Polizeidirektion. Cornelius.

329. Polizeidirektion zuHanau. Der nach, stehend signalisirte, dem Namen und der Hei- math nach unbekannte, anscheinend taubstumme Mensch, ist am Abend deè 25. d. M., nur mit einem Hemde und Schuhen bekleidet, aus dem hiesigen Landkrankenhause entwichen, ohne daß bisher ermittelt werden konnte, wohin sich derselbe begeben hat.

Alle Diejenigen, welche Auskunft über denselben geben können, werden aufgefordert, ihre Wahrneh­mungen hierher oder der nächsten Polizeistelle an­zuzeigen.

Hanau am 28- April 1856.

Kurfürstliche Polizeidirektion. Cornelius.

Signalement: Alter 25 30 Jahre etwa, Größe 5' 4|", Haare schwarzbraun, Stirn hoch, > schmal, bedeckt, Augenbraunen schwarz, Augen graublau, Nase kurz, stumpf, eingebogen, Mund groß, Zähne gesund, vollzählig, Bart blond, ra- sirt, Kinn und Gesicht lang, Gesichtsfarbe blaß, gelblich. Besondere Kennzeichen: eine Blatternarbe am rechten Backen, vor dem Ohre und eine dergleichen an demselben Backen unten.

Vergeben und Verbrechen.

330. Polizei dir e k t i o n zu Hanau- Angeblich entwendete Gegenstände:

Hanau. Am 19-. v. M. aus einer, in einer nicht verschlossenen Stube stehenden, Kiste, in welcher der Schlüssel steckte, 14 fl. Geld, in 10 Etnguldcnstücken und 2 Zweiguldenstücken.

Eckenheim. In der Nacht vom 2. auf den 3. d. M- aus einem nicht verschlossenen Stalle 6 Hühner, eins mit weißem, die andern mit gelb­geflecktem Gefieder.

Spuren zur Ermittelung der Thäter und der gestohlenen Gegenstände vor deren Ankauf ge­warnt wird sind alsbald dahier oder bei der nächsten Polizeibehörde anzuzeigen.

Hanau am 28. April 1856.

Kurfürstliche Polizeidirektivn. Cornelius.

Fahndungsschreiben und Steckbriefe.

331. Geinhausen. Eva Lippert von Horbach, welche erst vor einiger Zeit aus der Strafanstalt entlassen wurde, hat der gegebenen Weisung, sich beim Pfarrer zu melden, keine Folge geleistet.