Hanau, Donnerstag den 27. März 1866.
E tuen na li gen und Beförderungen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnâdigst geruhet:
den Landrath Eduard von GoeddaeuS zu Witzenhausen zum Legationsrath und vortragenden Rath im Ministerium deS Kurfürstlichen HauseS und der auswärtigen Angelegenheiten zu ernennen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnâdigst gerubkt:
dem Pfarrer Adolph Bode zu Oberkalbach die Hauptpfarrerstelle zu Bieber, in der Klasse Geln, hausen,
dem Pfarramtskandidaten Vr. Wilhelm Falcken- heiner die Pfarrerstelle an der französisch-rkformir- tcn Gemeinde zu Cassel zu übertragen;
den HülfSprobator Iustus Lenz bei der Landes-' .kreditkasse zum Probater bei derselben provisorisch zu bestellen;
dem PhysikuS Dr. Schreiber zu Eschwege das Prädikat „Medizinalrath^ zu ertheilen ;
den Kreissekretar Bode zu-Rotenburg auf sein Nachsuchen in den Ruhestand zu versetzen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnâdigst geruhet:
den Minister des Innern, Friedrich Heinrich Ernst ^Leopold Scheffer, zum Vorsitzenden,
den Vorstand des Finanzministeriums, Staatö- rath Freiherrn von Hanstein-Knorr, zum Sub- » stituten des Vorsitzenden, und
den Geheime Oberfinanzrath Karl Moritz Wiederhold zum Mitglieds des DisziplinargerichtS- hofS zweiter Instanz, sowie
den Geheimerath Otto Heinrich Julius Leopold Volmar zu Cassel zum Vorsitzenden deS Kompetenzgerichtshofs
zu bestellen. *
Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.
1. Das bei Anwendung des Gesetzes vom 14. Juli 1853, wegen Einführung kürzerer Verjährungsfristen bei Klagen aus Schuldverhältnissen betheiligte Publikum wird in Folge eines Beschlusses Kurfürstlichen Justizministeriums auf den Inhalt des §. 5 des gedachten Gesetzes, wonach die bestimmte dreijährige Verjährungsfrist hinsichtlich der zur Zeit der Publikation deS Gesetzes bereits fälligen Forderungen der in §. 1 erwähnten Gattung mit dem Ablaufe des Jahres 1853 beginnen soll, sowie darauf aufmerksam gemacht, daß nach dieser Bestimmung derartige Forderungen mit dem Ablaufe deS gegenwärtigen Jahres ihre Klagbarkeit verlieren.
Fulda am 28. Februar 1856.
Der ObergerichtSdirektor. Mackeldey.
2. Mit Beziehung auf die BekanntmachungZvom 20. Juni 1854 in Betreff der dem Leinweber Arnold Henkel zu Weimar abhandenj'gekomme- neu, auf den Inhaber lautenden Schuldverschreibungen der Kurhessischen Landeökreditkasse: