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Hanau, Donnerstag den 2L Februar 1856.

Ernennungen und Beförderungen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhec:

den Bundeötagögesandlen, Kammerherrn und Ve# gationSrath Freiherrn von Dörnberg, zugleich zu Allerhöchst Ihrem außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister am Königlich Wür- tembergischen Hofe zu ernennen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den Generalmajor von Bardeleben, Komman­danten zu Marburg, in gleicher Eigenschaft nach Fulda zu versehen, und

den Oberstlieutenant von Buttlar, Komman, deur deö JägerbataillonS, zum interimistischen Kom­mandeur deS 3. Infanterieregiments zu ernennen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst gerudet:

den Kanzlisten Otto Jakobs bei der Kriegsver­waltung zum KriegskommissariatSgehülfen, und

den Divistonsschreiber, Sergeanten Georg Gön­ne rman n, provisorisch zum Kanzlisten bei der Kriegsverwaltung zu ernennen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

Allerhöchst Ihrem außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister am Königlich Preußischen Hofe, wirklichen Geheimerath Wilkens von Ho­

henau, zugleich in derselben Eigenschaft am Kö­niglich Hannoverschen Hofe zu beglaubigen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den Bundestagegesandten, Kammerherrn und Le- gationsrath Freiherrn von Dörnberg, zugleich zu Allerhöchst Ihrem außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister bei der freien Stadt Frankfurt zu ernennen.

Seine Königliche Hoheit der'Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den Major von Wangenheim vom Leibgarbe­regiment zum Oberstlieutenant und Kommandeur des JägerbataillonS,

den Major von Heimrod vom Leibgarderegi- menc zum Kommandeur des 2. Bataillons dessel­ben, und

den Sekondlieutenant von Gilsa von der Garde du Korps zum Premierlieutenant in derselben zu ernennen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

dem pensionirten Rittmeister von 53 u 11 é e den Charakter als Major zu verleihen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den mit den Geschäften eines außerordentlichen Referenten in der Abtheilung deö Finanzministeriums