Hanau, Donnerstag den 2L Februar 1856.
Ernennungen und Beförderungen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhec:
den Bundeötagögesandlen, Kammerherrn und Ve# gationSrath Freiherrn von Dörnberg, zugleich zu Allerhöchst Ihrem außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister am Königlich Wür- tembergischen Hofe zu ernennen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
den Generalmajor von Bardeleben, Kommandanten zu Marburg, in gleicher Eigenschaft nach Fulda zu versehen, und
den Oberstlieutenant von Buttlar, Komman, deur deö JägerbataillonS, zum interimistischen Kommandeur deS 3. Infanterieregiments zu ernennen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst gerudet:
den Kanzlisten Otto Jakobs bei der Kriegsverwaltung zum KriegskommissariatSgehülfen, und
den Divistonsschreiber, Sergeanten Georg Gönne rman n, provisorisch zum Kanzlisten bei der Kriegsverwaltung zu ernennen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
Allerhöchst Ihrem außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister am Königlich Preußischen Hofe, wirklichen Geheimerath Wilkens von Ho
henau, zugleich in derselben Eigenschaft am Königlich Hannoverschen Hofe zu beglaubigen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
den Bundestagegesandten, Kammerherrn und Le- gationsrath Freiherrn von Dörnberg, zugleich zu Allerhöchst Ihrem außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister bei der freien Stadt Frankfurt zu ernennen.
Seine Königliche Hoheit der'Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
den Major von Wangenheim vom Leibgarberegiment zum Oberstlieutenant und Kommandeur des JägerbataillonS,
den Major von Heimrod vom Leibgarderegi- menc zum Kommandeur des 2. Bataillons desselben, und
den Sekondlieutenant von Gilsa von der Garde du Korps zum Premierlieutenant in derselben zu ernennen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
dem pensionirten Rittmeister von 53 u 11 é e den Charakter als Major zu verleihen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
den mit den Geschäften eines außerordentlichen Referenten in der Abtheilung deö Finanzministeriums