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1856.

Wochenblatt

für die

H a n a u, Donnerstag den 31. Januar 1856»

Ernennungen und Beförderungen-

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

dem Königlich Sächsischen wirklichen Geheimerath und BundeötagSgesandten von Nostitz und Il­kendorf das Großkreuz des Kurfürstlichen Wil- helmSordenS zu verleihen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den Kammerherrn und LegationSrath Freiherrn Philipp von Dörnberg zu Allerhöchst Ihrem Be­vollmächtigten bei der deutschen Bundesversammlung zu ernennen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

dem Kurfürstlichen BundeStagsgesandtcu, Kam­merherrn und Legationsrath Freiherrn Philipp von Dörnberg die erbetene Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des von Seiner Majestät dem Kaiser der Franzosen demselben verliehenen Kom- mandeurkreuzeS der Ehrenlegion zu ertheilen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst ge'ruhet:

dem Kammerherrn und Geheime Legationsrath Alexander von Baumbach zu Allerhöchst Ihrem außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Mi­nister am Kaiserlich Französischen Hefe zu ernennen.

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Allgemeine Verfügungen der Oberbebörden.

Diejenigen Besitzer von Hengsten in der Provinz Hanau, welche dieselben im Jahr 1856 zur Stuten­bedeckung zu verwenden wünschen, werden hiermit aufgefordert, dieselben in den vonden betreffenden Landralhöämtern dieserhalb bestimmt werdenden Terminen zu der gesetzlich angeordneten Besichti­gung vvrzuführcn.

Zugleich wird darauf aufmerksam gemacht, daß nur f e h l e r f r e i e in jeder Beziehung zur F o r t - Pflanzung brauchbare Beschäler zugelassen werden, und daß zufolge der gesetzlichen Bestim­mungen derjenige, welcher seinen Hengst ohne zu­vor ausgewirkte Erlaubniß zur Stutenbedeckung verwendet, fürjeden Kontraventionsfall eine Strafe von 10 Thlru. verwirkt.

Cassel am 7- Januar 1856.

Kurfürstliche Landgestütdirektion.

v. E s ch st r u t H.

Besondere Bekanntmachungen der Verwaltungs- und Finanzbehörden

1. Die Stelle des Univei sitatSsyudikus und Se­kretäre, mit welcher in neuerer Zeit auch kaö Aktuariat bei der Juristenfakulâ verbunden war, ist durch den Tod des Syndikus Schotten er­ledigt.

Wir fordern daher die etwaigen Bewerber um diese Stzlle, - mit welcher ein Jahresgehalt von 550 Thalern nebst mehreren Accidemies v rbun-