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1856.
Wochenblatt
für die
H a n a u, Donnerstag den 31. Januar 1856»
Ernennungen und Beförderungen-
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
dem Königlich Sächsischen wirklichen Geheimerath und BundeötagSgesandten von Nostitz und Jâ Ilkendorf das Großkreuz des Kurfürstlichen Wil- helmSordenS zu verleihen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
den Kammerherrn und LegationSrath Freiherrn Philipp von Dörnberg zu Allerhöchst Ihrem Bevollmächtigten bei der deutschen Bundesversammlung zu ernennen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
dem Kurfürstlichen BundeStagsgesandtcu, Kammerherrn und Legationsrath Freiherrn Philipp von Dörnberg die erbetene Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des von Seiner Majestät dem Kaiser der Franzosen demselben verliehenen Kom- mandeurkreuzeS der Ehrenlegion zu ertheilen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst ge'ruhet:
dem Kammerherrn und Geheime Legationsrath Alexander von Baumbach zu Allerhöchst Ihrem außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister am Kaiserlich Französischen Hefe zu ernennen.
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Allgemeine Verfügungen der Oberbebörden.
Diejenigen Besitzer von Hengsten in der Provinz Hanau, welche dieselben im Jahr 1856 zur Stutenbedeckung zu verwenden wünschen, werden hiermit aufgefordert, dieselben in den vonden betreffenden Landralhöämtern dieserhalb bestimmt werdenden Terminen zu der gesetzlich angeordneten Besichtigung vvrzuführcn.
Zugleich wird darauf aufmerksam gemacht, daß nur f e h l e r f r e i e in jeder Beziehung zur F o r t - Pflanzung brauchbare Beschäler zugelassen werden, und daß zufolge der gesetzlichen Bestimmungen derjenige, welcher seinen Hengst ohne zuvor ausgewirkte Erlaubniß zur Stutenbedeckung verwendet, fürjeden Kontraventionsfall eine Strafe von 10 Thlru. verwirkt.
Cassel am 7- Januar 1856.
Kurfürstliche Landgestütdirektion.
v. E s ch st r u t H.
Besondere Bekanntmachungen der Verwaltungs- und Finanzbehörden
1. Die Stelle des Univei sitatSsyudikus und Sekretäre, mit welcher in neuerer Zeit auch kaö Aktuariat bei der Juristenfakulâ verbunden war, ist durch den Tod des Syndikus Schotten erledigt.
Wir fordern daher die etwaigen Bewerber um diese Stzlle, - mit welcher ein Jahresgehalt von 550 Thalern nebst mehreren Accidemies v rbun-