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H a n au, Donnerstag den 27. Dezember 1855»

E^^° Pränumerationen auf dieses Blatt werden hier am Orte von dem Waisenhausbuchhalter Limbert, auswärts von den betreffenden Poststellen angenommen. Jährlicher AbonnementSpreiS 2| fl., bei porto- freier Ueberfendung des Blattes an die auswärtigen Abonnenten.

Ernennungen und Beförderungen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhit:

die erledigte Pfarrei llangenscbwarz, in der Klasse Fulda, dem bisherigen Pfarreiverweser gu Marjoß, Leonhard Westphal aus Windecken, zu übertra­gen , sowie

zur Uebertragung der katholischen Pfarrei Schwarz­bach, im Landkapitel Margreiheuhaun, an den Pfar­rer Heinrich Groß zu Burghaun die allerhöchst­landesherrliche Genehmigung zu ertheilen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnadigst geruhet:

den Uhrmacher Heinrich Kochendörfer jun. zu Cassel zum Hosuhrmacher zu ernennen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben-allergnädigst geruhet:

auf den Antrag des Erblandpostmeisters, Herrn Fürsten von Thurn und TariS, zu der nachgesuch­ten Dienstentlassung deS Postverwalterö Schmitt zu Schwarzenfels die allerhöchste Genehmigung zu ertheilen;

den auf erfolgte Präsentation von dem Senate der freien Stadt Frankfurt zum Assistenten bei dem dortigen Hauptsteueramte ernannten SteueramtS-

kontroleur Rudolph Hose zu Schmalkalden aus dem Staatsdienste zu entlassen;

den Forstinspektor W e sse l zu Marburg zur Forst­inspektion Frankenberg, sowie

den Forstinspektor von Gehren in Frankenberg zur Forstinspektion Marburg, und

den Revierförster Kleeberger zu Hombressen zmn Forstrevier Mederbeisheim in gleicher Eigen» , schaft zu versetzen.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

1. Bewerber um die durch das Ableben des Amts­wundarztes Dr. Blum zu Salmünster daselbst er­ledigte Amtswundarzkstelle haben ihre Gesuche nebst BefähigungSzeugnissen binnen drei Wochen bei der unterzeichneten Behörde einzureichen.

Zugleich dient zur Nachricht, daß nur solche Be­werber, welche den Erfordernissen des Ausschrei­bens Kurfürstlichen Ministeriums des Innern vom 13- Februar 1854 Genüge geleistet haben, werden berücksichtigt werden.

Hanau am 5. Dezember 1855.

. Kurfürstliche Regierung daselbst.

Harbordt.

vt. Heynemann, k. A