1393
Daum' u»d Grasgarten:
' Pmb. 1112. 'ö R- im Sichler, neben der Wilhelms
Pfarrei Nauheim beiderseits, Behufs Befriedigung des klagenden Theiles er» sannt, und zur Vollziehung desselben erster Termin auf
den 3 t. Januar f. 5., nöthigenfalls zweiter Termin auf
den 28. Februar k. I., unb dritter Termin auf
den 27. März k. I., jedesmal Vormittags 10 Uhr, bi hiesiges Gerichtslokal bestimmt worden.
Kaustiebhaber werden hiervon in Kenntniß ge> setzt, etwaige weitere Hypochekargläubiger aber aufgefordert, ihre Pfandrechte an den obigen Immobilien, bei Meldung des gemeinrechtlichen Nachtheils, bzw. besonderer Benachrichtigung auf ihre Kosten, im ersten Termine anzumelden und gehörig zu begründen.
Nauheim am 6. Dezemb,er 1855.
Kurfürstliches Justizamt.
Kroeber.
vt Burhenns.
Ag. Schwarzenfels. — Strafmandat. — Nachdem der Dienstknecht Johann Georg Gärtner zu Weichersbach wegen eigenmächtigen Dienst- auSlncteS bei Papierfabrikant Auffarih zu Alten« gronau von der Gendarmerie dahier angezeigt worden ist, wird nach Ansicht des Strafprozeß« ge.feves §. 215 folg-, beziehungsweise des provi- syrischen Gesetzes vom 22. Juli 1851, §. 29, Vorgenannter in drei Tage Arrest bei Wasser und Brod unter Kostenniederschlagung verurrheilr und bedeutet, daß, wenn er durch dieses Urtheil sich beschwert halten sollte, er binnen einer unerstreck» lieben Frist von acht Tagen bei dem unterzeichne« teil Gerichte auf Anberaumung eines Verband« lungstermineö anzutragen, oder die Vollziehung des Urtheils, unter Ausschluß eines, vor einem höheren Gerichts anzubringenden, Rechtsmittels zu gewärtigen habe.
Schwarzenfels am 8. November 1855. Kurfürstliches Justizamt.
Ni e r tz.
vt. Collmann.
Da dieses Strafmandat dem Verurtheilten, dessen Aufenthaltsort dahier unbekannt ist, weder zu behändigen noch zu verkündigen ist, so wird solches mit dem Anfugen veröffentlicht, daß dasselbe acht Tage nach dem Datum desjenigen Blattes , in welchem die zweite Emrückung zuletzt ■ erfolgt, als pnbüzlrl gilt.
Schwarzenfels, am 22. November 1855.
. Kurfürstliches Justizamt. M e r tz.
vt. ßcBmann.
33. Sterbfritz. Nachstehende Klage in Sachen des Staacsanwalts des ObergerichlöbezirkS Fulda, Jmploranten,
gegen
die Kinder und Erben des Moses Simon und seiner Ehefrau, Helene, geb. Böhm, von Sterbfritz, als:
1) Elisabeth, Wittwe des Johannes Nikolaus K e h m zu Sterbfritz;
2) Anna Maria Simon daselbst;
3) Johann Georg Simon daselbst;
4) Johann Adam Simon daselbst;
5) Elisabeth, Ehefrau deö Reinhard Müller in Breunings;
6) Helene Simon zu Sterbfritz;
7) Johann Adam Simon, unbekannt wo, abwesend,
Jmploraten,
wegen Rentereirückstände;
„Der verstorbene Moses Simon zu Sterbfritz und seine in der Rubrik genannte, gleichfalls verstorbene Ehefrau, beziehungsweise deren in der Rubrik genannten Kinder und Erben sind mit den in Anlage A verzeichneten Beträgen an Grundzins, Forstgeld und Eurschatugungskapttalzmsen zur Renterel Schwarzenfels im Rückstand verblieben und es werden letzt diese Beträge, nachdem auch die Rückstände der Eltern auf die genannten Kinder als Erben übergegangen sind, von letzteren im Gesammtberrage von 7t 3hlr. 11 Sgr. 2 plr. zur Renterei Schwarzenfels geschuldet.
Nach Unteranlage C zu A, sowie Bescheinigung unter B, wonach Johann Adam Simon 2r ab-- wehend und sein Aufenthaltsort unbekannt ist, kann jener Betrag auö beweglichem Vermögen der Schuldner nicht beigerneben werden. Indem ich daher zur Nachweifung der Eigenschaft der Jmploraten als Erben ihrer genannten Eltern und Inhaber der noch auf der Letzteren 'Namen im Kacasterercrakt, Anlage Q, geschriebenen Immobilien , die pfärramtliche Bescheinigung unter D überreiche, bitte ich, mit Bezugnahme auf das privlieglrtc gesetzliche Pfandrecht deö Staats wegen der fraglichen Ruckslande, beziehungsweise die in Anlage A bezeichnete Stelle des Generalwahr- schafts- und HypochekenbuchS von Sterbfritz, Thl. I und II, deren Apposition ich beantrage, so wie unter Hinweisung auf §. 18, 19 deS GesetzeS vom 23. September 1848:
Behufs der Befriedigung des Staats wegen der libellirten Rückstände von 71 Thlr. 11 Sgr.
2 Hlr. und hierdurch entstehenden Kosten, den Zwangsverkauf der nT dem vorgelegten Kata- sterertrakte beschriebenen Immobilien einzulei, teil, und zu dem Ende zunächst Termin zur Verkaufserkennung anzuberaumen.
Dem abwesenden Nlitimploraten Johann Adam Simon bitte ich die erfolgende Verfügung durch