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H anau, Donnerstag -en 20. Dezember 1855t

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Krnennungen lind Beförderungen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

dem Königlich Preußischen Sekondlieutenant und Regimentöadjutgnten im Königlich Preußischen 11. Infanterieregiment, Wieduer, den Kurfürstlichen Wilhelmsorden vierter Klasse zu verleihen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

dem Hauptmann Kleyen stewb er im zweiten Jnfanterieregimenr (Landgraf Wilhelm) ,

dem Betnebsinspekror bei der Plain-Weserbahn, N u d o l p h , in Cassel, und

dem Kurfürstlichen Konsul Bley müller zu Paris die von denselben nachgesuckte Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des ihnen von deS Großherzog-S von Hessen Königlicher Hoheit verlie­henen Ritterkreuzes des Großherzoglichen Ordens Philipps des Großmüthigen zu ertheilen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allerguadigst geruhet:

den außerordentlichen Kriminalgerichtsassessor bei dem Kriminalgerichte in Cassel, Karl Laudenbach, zum ordentlichen Kriminalgerichtsassessor daselbst zu bestellen. ru «tl»m

Seine Königliche Hoheit der^Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

die erledigte evangelische Pfarrei zu Burghaun, in der Klasse Fulda, dem bisherigen Pfarreiverweser Georg Wilhelm Fuß aus Fulda zu übertragen;

zur Besetzung der katholischen Pfarrei Großen.» bach, im Landkapicel Hünfeld, durch den Pfarrer Christoph Baumann zu Margreiheuhaun,

sowie der dadurch in Erledigung kommenden ka­tholischen Pfarrei Margrethenhaun, im Landkapitel gleichen Namens, durch den Domkaplan Johann Adam Diente! zu Fulda die allerhöchstlandeöherr- liche Genehmigung zu ertheilen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet--

den Referendar Ernst von Eschwege proviso» risch zum Obersinanzassessor unl) Referenten in der Abtheilung des Finanzministeriums für die Domai« neunund

den Auskultanten bei der Forstinspektion Habichts­wald, Wilhelm von Bar beleben, zum Forstjun­ker zu ernennen.

Se-ine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

dem Kurfürstlichen Konsul Bleymüller zu Pa­ris die erbetene Erlaubniß zur Annahme und zum