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H anau, Donnerstag -en 20. Dezember 1855t
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Krnennungen lind Beförderungen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
dem Königlich Preußischen Sekondlieutenant und Regimentöadjutgnten im Königlich Preußischen 11. Infanterieregiment, Wieduer, den Kurfürstlichen Wilhelmsorden vierter Klasse zu verleihen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
dem Hauptmann Kleyen stewb er im zweiten Jnfanterieregimenr (Landgraf Wilhelm) ,
dem Betnebsinspekror bei der Plain-Weserbahn, N u d o l p h , in Cassel, und
dem Kurfürstlichen Konsul Bley müller zu Paris die von denselben nachgesuckte Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des ihnen von deS Großherzog-S von Hessen Königlicher Hoheit verliehenen Ritterkreuzes des Großherzoglichen Ordens Philipps des Großmüthigen zu ertheilen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allerguadigst geruhet:
den außerordentlichen Kriminalgerichtsassessor bei dem Kriminalgerichte in Cassel, Karl Laudenbach, zum ordentlichen Kriminalgerichtsassessor daselbst zu bestellen. ru «tl»m
Seine Königliche Hoheit der^Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
die erledigte evangelische Pfarrei zu Burghaun, in der Klasse Fulda, dem bisherigen Pfarreiverweser Georg Wilhelm Fuß aus Fulda zu übertragen;
zur Besetzung der katholischen Pfarrei Großen.» bach, im Landkapicel Hünfeld, durch den Pfarrer Christoph Baumann zu Margreiheuhaun,
sowie der dadurch in Erledigung kommenden katholischen Pfarrei Margrethenhaun, im Landkapitel gleichen Namens, durch den Domkaplan Johann Adam Diente! zu Fulda die allerhöchstlandeöherr- liche Genehmigung zu ertheilen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet--
den Referendar Ernst von Eschwege proviso» risch zum Obersinanzassessor unl) Referenten in der Abtheilung des Finanzministeriums für die Domai« neunund
den Auskultanten bei der Forstinspektion Habichtswald, Wilhelm von Bar beleben, zum Forstjunker zu ernennen.
Se-ine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
dem Kurfürstlichen Konsul Bleymüller zu Paris die erbetene Erlaubniß zur Annahme und zum