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Gesetzes unter pos. 2,3, 4 und 5 bezeichneten MGrairpflichtigeu enthalten werden.
Dw Wmeindehauptlisten werden sich nach obigem Termine acht Tage lang in allen Gemeinden deS Kreises Eassel öffentlich angeschlagen oder bei dem Ortsvorstante aufgelegt finden.
Jeder ist aufgefordert, Mängel oder Irrthümer, insbesondere aber etwa übergangene Militairpflich- lige der Orisbehöide zur Ergänzung oder Berich- rigiing anzuzeigen, und wirb zugleich in Bezie- huiig auf die §§. 48 und 63 des Rekrutirungs- gesetzeS darauf aufmerksam gemacht, daß die Mi- lirairpflichtigen, welche in der Gemeindehauptliste oder in der Kreisliste Übergängen sein^ sollten, verbunden sind, dieses wenigstens drei Tage vor der Aushebung bei dem Orlsvorstanke, bzw. bei unterzeichneter Behörde anzuzeigen, sowie daß auch die Eltern oder Vormünder die Uebergehung dort innerhalb derselben Frist im Falle der Abwesenheit der Militaupflichtigen anzuzeigen haben, und daß im Falle der Unterlassung dieser Anzeigen eine Strafe von 1 Thaler erfolgt.
Saffel am 11. Oktober 1855.
' Kurfürstliche Polizeidirektion.
R 0 h d e.
11. Der ungehorsame Militairpflichtige Johann Heinrich Steinmetz aus Enerhagrn, welcher auf den 15. d. M. zum Eiiitiitt bei dem zweiten Bataillon deS'zweiten Infanterieregiments, Vaiit- graf Wilhelm, in Marburg einbeorkert worden ist, hat sich von Hause entfernt, auch zumLiensie nicht eingesunden und wird daher aufgefortert, sich sofort bei dem Kommando des genannten Bataillons Behufs Einstellung zu melden.
Zugleich ergeht an denselben die Eröffnung, daß, wenn er binnen drei Monaten seiner MG- cairpflichc nicht Genüge leiste, ihn neben den sonstigen Nachtheilen deS Ungehorsams eine Geldstrafe von Einhundert Thalern, bzw. eine sechsmonatliche Gefängnißstrafe treffe.
Auch ersucht man alle Behörden und Gendarmerien des In- und Auslandes, den ic. Steinmetz am Betretungefalle verhaften und anher bzw. an obengenanntes Kommando abliefern zu lagen.
Cassel am 19. Oktober 1855.
Kurfürstliche Polizeidirektion. Nvhde.
1?. Für August Karl Eolonius von Wachters» bach ist dahier mit dem Bemerken, daß derselbe nach Nordamerika auSzuwandern beabsuMige, um Entlassung auS dem Kurhessischen Uncercha- nenverbante nachgesucht worden.
Gelnhausen am 23. Oktober 1855.
Kurfürstliches LÄdrathsamt Kröger, f. d. L.
Erledigungen von Schullehrei stellen.
1. In der Synagogengemeinde zu Sterbfritz ist die Lehrerstelle für den Gesammijugendunterricht mit einem jährlichen Gehalte von 200 fl. neben freier Wohnung erledigt.
Geeigenschastete Bewerber werden aufgefordert, ihre Gefilche, unter Nachmessung ihrer Qualifikation, innerhalb 4 Wochen dahier einzureichen.
Hanau am 1. Oktober 1855-
Kurfürst!. israelit. Provinzialvorsteheramt.
vt. H a m b u r g e r.
2- Es soll für die hiesige Stadtschule ein. siebenter Lehrer (Reallehrer), welcher Literat sein muß und in Arithmetik, Geographie, Naturgeschichte und Geschichte in der Real- und. obern Knabenklasse Unterricht zu ertheilen hat, mit einem Gehalte von sählich 300 Thalern, jedoch vorerst nur auf- tragöweise, bestellt kerben.
' Geeignete Bewerber um diese Stelle haben ihre Gesuche unter Beifügung der erforderlichen Zeugnisse binnen 14 Tagen bei dem Stadcrache dahier emzureicheu.
HofgeiSinar am 17. Oktober 1855. Kurfürstlicher ?taotfilmkurftanb daselbst.
S ch e f f e r. W e i ß. N o i d e. W e i ß.
3. Durch Versetzung deS Lehrers zu We tz l o S ist die dasige evangeluche Schullehrei stelle erledigt, und werden bewerbet um dieselbe hierdurch aufgefordert, ihre Meldungsgesuche mit den nöthigen Zeugnissen binnen 4 Wochen entweder dahier oder bel'm Herrn Pfarrer zu Wehrda emzureicheu.
Hünfeld am 16. Oktober 1855.
Kurfürstliches Landrathöamt. Wolff.
4. Nachdem die Schullehrergehülfenstelle zu Nie- derelsungen durch die Bersetzung deS Lehrers Schaffet erledigt worden ist, so werden Bewerber um dieselbe aufgefordert, sich binnen vier Wochen bet dem Pfarrer Lins daselbst oder dahier unter Vorlegung der erforderlichen Zeugnisse zu melden. Wolfhagen am 19- Oktober 1855.
Kurfüstliches Landrathöamt.
Vickel l.
Gerichtliche.BLtanntmachungen.
1. R a v o l z h a u se n. In Sachen des Bäckermeisters Matthias Horst in Hanau, Klägers, gegen den Adam Ruch 2r und Frau, Anita Maria, geb. Mohr, von Ravolzhausen, Beklagten, wegen Hypotheksorderung, ist auf Eintrag des Klägers der Zwangsverkauf nachstehender, auf ben Namen der Beklagten eingetragenen und in der Gemarkung Ravolzhausen gelegenen Immobilien, als: