Wochenblatt
für die
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Hanau, Donnerstag den I. November 1855*
Ernennungen und Beförderungen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnadigst geruhet:
den Premierlieutenant von Baumbach vom Leibgarderegiment zum 1. (Leib-) Husarenregiment zu versetzen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnadigst geruhet:
dem Legationssekretar Freiherrn Ernst von Doernberg die allerunterthänigst nachgesuchte Entlassung aus dem Staatsdienste zu bewilligen.
Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.
1. Alle Diejenigen, welche dem von Bockenheim nach Bischhausen versetzten Justizbeamten Henkel in seiner Eigenschaft als ersten Depositar des Ju- stizamts zu Bockenheim Geld oder geldeswerche Gegenstände zur Aufbewahrung übergeben und den ordnungsmäßigen Hinterlegungsschein, oder — im Falle bereits verfügter Herausgabe — die hinterlegten Gegenstände noch nicht erhalten haben, werden in Gemaßheit des §. 27 der Depositenordnung vom 29- September 1823 hierdurch aufgefordert, ihre deshalbigen Ansprüche binnen einer dreimonatlichen Frist im Sekretariate hiesigen ObergerichtS anzumelden, widrigenfalls Kurfürstlicher Direktion der Landeskreditkasse die Mittheilung gemacht werden wird, daß kein, die Zurück.
gäbe der von dem genannten Depositar gestellten Kaution hindernder Anspruch erhoben worden sei.
Fulda am 5. Oktober 1855.
Der ObergerichtSdirektor. Mackeldey.
2. Durch das Ableben des Physikus Dr. EliaS zu Ziegenhain ist das Physikat für die Aemter Ziegenhain und Treysa erledigt.
Es werden daher geeignete Kompetenten hier, durch ausgefordert, um solches bei der unterfertig, ten Behörde, unter Nachweisung ihrer allenthalbi. gen Qualifikation dazu, binnen vier Wochen sich zu bewerben.
Marburg am 9- Oktober 1855.
Kurfürstliche Regierung der Provinz Oberhessen.
W e g n e r.
vt. Etienne.
3. Geeignete Bewerber um die erledigte Stelle eines Physikus und Amtswundarzteö deö Justiz- amtöbezirks Niederaula werden hierdurch aufge, fordert, ihre Gesuche, unter Anschluß der erforderlichen Zeugnisse, innerhalb drei Wochen dahier einzureichen.
Fulda am 8. Oktober 1855.
Kurfürstliche Regierung der Provinz Fulda.
H e p p e.
vt. Kepler.
4. Die Funktionen des für das Jahr 1855 ge, wählten MitgliederauSschusses der Militair-Witt- wen- und Waisenanstalt, welcher in Folge allerhöchster Bestimmung der unterzeichneten Direk,