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Mittwoch den 7. November d. I-, von Morgens 8 Uhr an, im hiesigenStadt Hause vorgenommen wird, werden zugleich alle noch nicht besteuerte, hiesige Handel- und Gewerbtreibeude aufgefordert, ihre Gewerbe vor oder beim Umsatz anzuzeigen, widrigenfalls sie nach §. 42 deö Gesetzes vom 21- Juli 1840 in eine Strafe verfallen, welche dem doppelten Betrage einer jährlichen Steuer gleich ist.

Weiter wird bemerkt, daß nach §. 46 des er­wähnten GesetzeS, Beschwerden über unrichtige Besteuerung bei Kurfürstlichem Finanzministerium, Abtheilung für die direkten Steuern, bis zum 28. Januar t. J. anzubringen, gegen die von den GesellschaftSauSschüssen bewirk­ten Steuervertheilungen jedoch nicht statthaft sind. Hanau am 23. Oktober 1855.

Kurfürstliche Steuerinspektion. Goullon.

12. Die unterm 12. Dezember 1848 gegen den un­gehorsamen Militairpflichtigen Heinrich G r i e se l 1r auS Niedermöllrich, von der Altersklasse 1826, er­lassene Ediktallung wird als erledigt zurückgezogen- Messungen am 3. Oktober 1855-

Kurfürstliches Landrathsamt.

Faber.

Erledigungen von Schullehrerstellen.

1. Durch die Bersetzung des Schullehrers Heller zu Fürstenwald nach Metzebach ist die Schullehrer- stelle am erstgenannten Orre erledigt worden. Geeignete Bewerber werden aufgefordert, sich binnen 14 Tagen unter Borlage der erforderlichen Zeugnisse dahier zu melden.

HofgeiSmar am 6. Oktober 1855.

Kurfürstliches Landrathsamt.

Für den Landrath: der Kreissekretar Goetz.

2- Die erledigte Lektor- und Schullehrerstelle zu Kloster Haina soll ferner wie bisher mit einem Theologen wieder besetzt werden. Eö werden daher qualifizirte Kandidaten deö Pfarramtes hierdurch aufgefordert, ihre Meldungsgesuche um diese Stelle mit den erforderlichen Nachweisen, binnen 4 Wo­chen an den unterzeichneten Schulvorstand einzu- reichen. Bemerkt wird, baß die mit der genannten Stelle verbundene Besoldung nach der Schulkom- petenz in 171 Thaler 28 Sgr. 3 Heller besteht- Frankenberg und Haina am 5. Oktober 1855. Der Landrath. Der Pfarrer.

Loßberg. Fett.

3. In der Synagogengemeinde zu Sterbfritz ist die Lehrerstelle für den Gesammtjugendunterricht mit einem jährlichen Gehalte von 200 fl. neben freier Wohnung erledigt.

Geeigenschastete Bewerber werden aufgefordert, ihre Gesuche, unter Nachweisung ihrer Qualifika­tion , innerhalb 4 Wochen dahier einzureichen.

Hanau am 1. Oktober 1855-

Kurfürst!. israelit. Provinzialvorsteheramt.

vt. Hamburger.

4 Es soll für die hiesige Stadtschule ein siebenter Lehrer (Reallehrer), welcher Literat sein muß und in Arithmetik, Geographie, Naturgeschichte und Geschichte in der Real- und obern Knabenklasse Unterricht zu ertheilen hat, mit einem Gehalte von lahlich 300 Thalern, jedoch vorerst nur auf- tragsweise, bestellt werden.

Geeignete Bewerber um diese Stelle haben ihre Gesuche unter Beifügung der erforderlichen Zeug­nisse binnen 14 Tagen bei dem Stabcrathe dahier einzureichen.

HofgeiSmar am 17. Oktober 1855. Kurfürstlicher Stadtschulvorstand daselbst.

S ch e f f e r. Weiß. N o l d e. Weiß.

5. Durch Versetzung des Lehrers zu Wetz l o s ist die dasige evangelische Schullehrerstelle erledigt, und werben Bewerber um dieselbe hierdurch aufgefor­dert, ihre Meldungsgesuche mit den nöthigen Zeug­nissen binnen 4 Wochen entweder dahier ober bei'm Herrn Pfarrer zu Wehrda einzureichen.

Hünfeld am 16. Oktober 1855.

Kurfürstliches Landrathsamt.

Wolfs.

Gerichtliche Bekanntmachungen.

1. Lohrhaupten. Zum zwangsweisen Ausge- bote folgender Immobilien des Peter und Georg Schaub aus Lohrhaupten, alö:

, cca. 3 R. 24 S. Haus und Hof-

i raithe, zur Halft»

1 4 mit Köhler Johs. Pmb. 695. Eisenacher am | Schulhaus und Johannes Link;

' cca. 4 R. 5 S. Garten dabei;

„ 642- 5| R. Garten in der Stein- rücke, an Kaspar Eise­nacher, ist erster Versteigerungstermin auf den 28. k. M., eventuell zweiter auf den 2. Jan u ar k. I.,

Vormittags 10 Uhr, in daS GerichtSlokal dahier, dritter aber auf den 30. Januar k. J.

nach Lohrhaupten anberaumt worden.

Hypothekargläubiger haben ihre Ansprüche im ersten dieser Termine, bei Meidung der AuSschießung, bzw. der besonderen Benachrichtigung auf ihre