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1855.

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Wochenblatt für die Provinz H a n a u.

y n n ii u, Donnerstag den 13. September 1855.

Ernennungen und Beförderungen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den pensionirten Major Riesch zum Ecappen- kommandanten von Oldendorf zu ernennen-

Allgemeine Verfügungen der Oberbebörden.

1. Durch Beschluß Kurfürstlichen Finanzministe­riums vom 14. d. M., Nr. 3876 F- M. G. P., ist genehmigt worden, Laß zu N au he im eine Steuererpedlkion für die unbeschränkte Ab­fertigung der aus dem Auslande eingehenden Postgüter errichtet und solche der dasigen Steuer- stelle übertragen werde.

Nachdem diese Einrichtung Statt gefunden hat, wird dies, unter Bezugnahme auf den §• 9 des Auöschrcibenö des Finanzministeriums vom 3. Ja­nuar 1832, das Regulativ über die Behandlung der mit den StaatSposten versendet werdenden Packete rc- betreffend, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Cassel am 22. August 1855.

Kurfürstliches Finanzministerium, Abtheilung für die indirekten Abgaben.

Schwertzell.

2- Zinn öffentlichen Verkäufe der hiesiger Leih- bank verfallenen Pfänder ist Termin auf Mon­tag den 22. Oktober d. J. und folgende Ta­ge anberaumt. In dieser Lergantung müssen alle Pfänder alsbald baar bezahlt werden, auch

sämmtliche, vom 1. September 1854 an bis Ende Februar 1855 versetzten — und die bis den 1., beziehungsweise den 30- September d. I. verlän­gerten Pfänder müssen (wie solches die Leihzettel ohnehin ausweisen), wenn sie nicht mit zur Ver- gantung gezogen werden sollen, längstens bis zum Schlüsse des Monats September d. I., weil als­dann die Bücher geschlossen werden, entweder auögelöset oder umgeschrieben sein. Bei Pfän­dern , welche wollene oder sonst leicht verwesliche Gegenstände enthalten, findet jedoch nach der Lom­bardsordnung keine Umschreibung Statt. Zur Beförderung des Geschäfts wird die Schreibstube während der Umschreibzeit auch Mittwoch und Samstag Nachmittags geöffnet.

Hanau am 6. September 1855.

Kurhessische Leihbankdirektion. Rauh.

Besondere Bekanntmachungen der Verwaltungs- und Finanzbehörden

i- Der Caffeler Schreibalmanach (Termiuskalender) auf das Iabr 1856 ist erschienen und in der Waisenhaus- Buchhandlung zu Hanan, mit dem gesetzlichen Stempel versehen, zu haben.

2. Die nachstehenden renitenten Militairpflichtigen der letzten Aushebung werden aufgefordert, an- noch binnen 3 Monaten dahier zu erscheinen und