Hanau, Donnerstag den 2. August 1855.
Ernennungen und Beförderungen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
dem RegierungSkommissar für die Grafschaft Schaumburg, Geheime Regierungsrath v. Specht, den Kurfürstlichen WilhelmSvrden vierter Klasse zu verleihen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
dem Hauptmann Breit Haupt im Artillerie- regiment die erbetene Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des von Seiner Majestät dem König von Preußen demselben verliehenen rothen Abler- ordens vierter Klasse zu ertheilen.
Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.
1. Nachdem die im §. 4, Satz 2, des Gesetzes vom 30. März 1843 vorgesehene Frist in Betreff der Beschränkung der Diöpositionsbefugniß der Eigenthümer über die zum dermaligen Kriegsbedarf bezeichneten und bereits abgeschätzten Pferde, da eine definitive Entscheidung über die Auswahl der Pferde selbst noch nicht getroffen werden kann, Von Kurfürstlichem Ministerium des Innern im Einverständnisse mit Kurfürstlichem Kriegsministe- rium und in Gemäßheii der Bestimmung im §. 4 des zitirten Gesetzes durch Beschluß vom 9. Juli d. I. auf drei Monate, statt der bisherigen sechs Wochen, erstreckt worden ist; so wird solches zu
Jedermanns, insbesondere der betheiligten Eigenthümer von Pferden, Nachachtung hierdurch bekannt gemacht.
Hanau am 13. Juli 1855.
Kurfürstliche Regierung daselbst.
Harbordt.
vt. Metz.
2. Durch das Ableben des Pfarrers in Burghaun ist die baftge, Pfarrstelle erledigt worden, was mit dem Anfügen, daß Bewerbungsgesuche um diese Stelle binnen 6 Wochen dahier einzureichen sind, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Hanau am 11. Juli 1855.
Kurfürstliches ev. Konsistorium. Harbordt.
vt. Spangcnberg.
3, Durch den Tod des Majors Johann Otto Bode zu Caffel ist die Mitkollatur beider Stiftung des verstorbenen Obersten Christian Ottg Bvde und dessen Ehefrau, Christine Johanna Jakobine, geb. Sorber, erledigt und werden Diejenigen, welche Ansprüche darauf zu haben glauben, ausgefordert, dieselben binnen vier Wochen, unter Beifügung ihrer Taufscheine und des Nachweises ihrer Verwandtschaft mit den Stiftern, dahier geltend zu machen-
Marburg'am 20. Juli 1855.
Kurfürst!. Regierung der Provinz Oberhessen. Weg« er. .
vt. Etienne-
4. Durch das Ableben des Pfarrers zu Langen» schwarz ist die dasige Pfarrstelle erledigt worden, was mit dem Anfügen, daß Bewerbungsgesuche