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1855.

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ochenblatt

für die

H a n a u, Donnerstag den W. Juli 1855»

Ernennungen unb Beförderungen.

Seine Königlicke Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

dem Obersten von Schmid, Kommandeur der Landgendarmerie, und dem Oberstlieutenant von B a u m bach, Kommandeur des Leibgarderegiments, das Ritterkreuz des Kurfürstlichen Wilhelmsordens zu verleihen.

Sein e Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnadigst geruhet:

dem Leibarzt, Geheimen Hofrath Dr. Bunfen das Ritterkreuz des Kurfürstlichen WrihelmSordenö zu verleihen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürss haben allergnädigst geruhet:

dem Generalmajor und Generaladjutanten von Loßberg die erbetene Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des von Seiner Majestät dem Könige von Hannover demselben verliehenen Kommandeur- kreuzes erster Klasse des Königlich Hannoverschen Guelphenordens zu ertheilen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

dem Major und Flügeladjutanten von Esch- Wege die erbetene Erlaubniß zur Annahme und zum Trägen des von Seiner Majestät dem Könige von Hannover demselben verliehenen Ritterkreuzes - des Königlich Hannoverschen Guelphenordens zu er­theilen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnadigst geruhet:

dem vom Erblandpostmeister, dem Herrn Fürsten von Thurn und Taxis zum Postverwalter in Zim- mersrode in Vorschlag gebrachten Privatpostgehülfen Heinrich Birken stamm aus Wiyeuhausen,

dem zum Assistenten bei dem Oberpostamte in Cassel in Vorschlag gebrachten Postasststenten Rom- mel dahier, und

dem zum Postamtsasststenten in Ninteln in Vor­schlag gebrachten Postpraktikanten Friedrich Georg B v t h m a n n zu Hersfeld die allerhöchst landesherr­liche Bestätigung zu ertheilen.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

1 .' Nachdem die Steuerrektifikation von der Ge­meinde Langen diebach, Amts Langenselbold, angeordnet und deren Ausführung dem Steuer- rektifikator Saul dortselbst übertragen worden ist, so wird dies hiermit zur öffentlichen Kennt­niß gebracht.

Cassel am 5. Juli 1855.

Kurfürstliche Kommission für die Steuer- revisions-, Rektiftkations- und Vermessungs- arbeite-n.

Scheffer, k. A.

2 . Nachdem die im §. 4, Saß 2, des GesetzeS vom 30. März 1843 vorgesehene Frist in Betreff der Beschränkung der DiSpositionsbefugniß der Eigen­thümer über die zum dermaligen KriegSbedarf be-