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ihm die in seinem Besitze befindlich gewesenen, auf den Inhaber lautenden, Schuldverschreibungen der Landeskreditkasse;
Serie Bb., Nr. 5979, vorn 4. Mai 1848, über 200 Thaler,
„ „ Nr. 9488, vom 2. Dezember 1851, über 200 Thaler, nebst den dazu gehörigen Zinsabschnitten, abhanden gekommen seien.
Es wird daher nach Vorschrift des §. 6 der Verordnung vom 18. Dezember 1823 der gegenwärtige Inhaber der gedachten Schuldverschreibungen und der Zinsabschnitte aufgefordert, sich, unter deren Vorlegung, vor dem Abläufe von drei Monaten nach der demnächstigeü zweiten Aufforderung, welche in Jahresfrist erfolgen wird, bei der l'andeskreditkasse zu melden, widrigenfalls ein Duplikatschein ertheilt und an dessen Besitzer die Zahlung sowohl der Zinsen, als der Kapitale, stets zwei Jahre nach eingetretener Fälligkeit, sofern nicht inzwischen die Original-Schuldverschreibungen oder die Zinsabschnitte zur Zahlung eingereicht sein werden, geleistet werden wird.
Cassel am 11. Juni 1855.
Kurfürstliche Direktion der Landeskreditkasse.
L o tz.
vt. Manns.
2. Der Damastweber Franz A b e l dahier hat eine Vorrichtung am Webestuhl erfunden, wodurch die Anfertigung vier bis fünf Ellen breiter Gewebe von Damast, Drilch rc. in kürzerer Zeit und mit geringerer Anstrengung, als bei der bisher üblichen Einrichtung, ermöglicht wird. Es wird dieses mit dem Bemerken hierdurch veröffentlicht, daß rc. Abel einem jeden Weber die Einsicht der fraglichen Vorrichtung an Ort und Stelle gestatten und die nöthige Belehrung unentgeldlich ertheilen wird.
Cassel am 8. Juni 1855.
Kurfürstliche Kommission für Handels- und Gewerbsangelegenheiten.
D u y s i n g. R. F u l d a.
3. Durch den Tod des Stadtgerichtswundarztes Kampfmüller dahier ist dessen Stelle erledigt worden.
Geeignete Bewerber um dieselbe werden aufge- fokdert, ihre Gesuche binnen drei Wochen anher einzureichen.
Cassel am 6. Juni 1855.
Kurfürstl. Regierung der Provinz Niederheffen. Wachs.
vt. Hofmann.
4. Zufolge einer Mittheilung Kurfürstlichen Kon- sistorium» dahier sollen bei der am 25. Oktober v. I. zu Waldkappel stattgehabten Feuersbrunst' folgende Kurhessische 4^prozentige Staatsschuldver, schreibungen vom Jahre 1852, welche der dasigen
Pfarrei rechtmäßig zugehören, verloren gegangen sein:
Lit. C, Nr. 192, über 300 Thlr., „ D. „ 1059, , 200 „
V E, „ 3034, » 100 , und » E, „ 1742, „ 100 * sammt den zugehörigen, damals noch nicht fällig gewesenen ZinSabschnitten.
In Gemaßheit deS §. 6 der Verordnung vom 18. Dezember 1823 werden daher die etwaigen Inhaber der vorbezeichneten Schuldverschreibungen mit Koupons aufgefordert, sich, unter Vorlegung derselben, vor dem Ablauf von drei Monaten nach der, binnen Jahresfrist erfolgenden, zweiten Bekanntmachung bei der unterzeichneten Direktion zu melden, indem außerdem Duplikatscheine ertheilt und an deren Besitzer die Zahlung, sowohl der Zinsen alS der Kapitalbeträge, stets zwei Jahre nach eingetretener Fälligkeit geleistet werden wird, insofern nicht inmittelst die Orlginalschuldverschrei- bungen eingereicht sein sollten.
Cassel am 13. Juni 1855.
Kurfürstl. Hessische Direktion der HauptstaatSkasse. Schotten.
vt. Stephan.
Besondere Bekanntmachungen
der Berwalrungs- und Finanzbehörden.
1. Polizeidirektion zu Hana u. Nachdem der Kaufmann Karl S P i e l m a n n in Windecken den Betrieb der Unteragentur zur Vermittelung des Transports von Auswanderern eingestellt und um Zurückgabe seiner Kaution von 300 Thaler gebeten hat, so wird dies mit dem Bemerken öffentlich bekannt gemacht, daß Ansprüche, welche der Rückgabe der Kaution entgegengesetzt werden sollen, innerhalb 6 Monaten, vom Tage dieser Bekanntmachung an gerechnet, bei der unterzeichneten Polizeidirektion mit einer Nachweisung darüber anzumelden sind, daß wegen solcher Ansprüche bei Gericht Klage erhoben worden ist.
Hanau am 7. Juni 1855.
Kurfürstliche Polizeidirektion. Cornelius.
2- Die Ehefrau des Hirsch Blumenthal von Kirchbracht, Nebecka, geborne R e u ß ende rge r, hat dahier für ihre Söhne Jsaak, Jakob und Selig Blume nthal, Zwecks Auswanderung nach Amerika, um Entlassung aus dem Kurhessischen Unterthanenverbande nachgesucht.
Gelnhausen am 11. Juni 1855.
Kurfürstliches Landrathsamt.
Giller.