1855
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ochenblatt
für die
Hanau, Donnerstag den 28. Zuni 1855.
Gesetzgebung. Urkundlich Unserer Allerhöchsteigenhändigen Un
terschrift und des beigedrückten StaatSsiegelS geqe. Die Nr. VI des Gesetzblattes von diesem Jahre den zu WilhelmShöhe am 13. Juni 1855.
enthält: - \ ’
Verordnung
vom 13- Juni 1855,
den Steuersatz vom inländischen Rübenzucker und die Eingangszollsätze vom ausländischen Zucker und Syrup für den Zeitraum vom 1- September 185 5 bis Ende August 1 857 betreffend
Von Gottes Gnaden Wir Friedrich Wilhelm der L, Kurfürst x. ic. verordnen, auf den Grund der mit den übrigen Regierungen deö Zollvereins getroffenen Vereinbarung, nach Anhörung Unseres GesammtstaatsministeriumS und unter Hinweisung auf den §. 3 des Gesetzes vom 23. Juni 1853, die Fortdauer und Erweiterung deS Zollvereins betreffend, sowie auf die im §. 13 deS Zollgesetzes vom 28- Dezember 1837 erwähnte land- ständische Zustimmung, wie folgt:
Während deS zweijährigen Zeitraums vom 1. September d. J. bis Ende August 1857 wird die Steuer vom inländischen Rübenzucker sowohl, als der Ein- gangSzoll vom ausländischen Zucker und Syrup unverändert nach den in den Verordnungen vom 23. Juni 1853, bezüglich vom 6. Januar 1854 vorgeschriebenen Sätzen erhoben.
Alle, die eö angeht, haben sich hiernach zu achten.
(St. S.)
Vt. Hassenpflug. Vt. Volmar. Vt.v. Haynau.
Für den Minister des Hauses und \ec auswärtigen Angelegenheiten:
Vt. v. Mey er.
Ernennungen und Beförderungen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfwr-ff haben allergnädigst geruhet:
die dem Artillerieregiment aggregirten Sekond- lieutenants v. Gir0ncourt, N or m an n, Sollet, Lentz und Engelhard zu wirklichen Artillerieoffizieren zu ernennen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
dem Sattlemieister Rudolph S t e p h a n i zu Cassel das Prädikat „Hofsattler" zu ertheilen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
den Obergerichtsreferendar Georg Arnold in Cassel^zum Obergerichtsanwalt daselbst zu bestellen.
Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.
1. Der Geschäftsmann Heinemann Levi Plaut zu Cassel hat bahier angezeigt und bei Kurfürst, lichem Stadtgerichte hierselbst eidlich bestärkt, daß