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1855

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ochenblatt

für die

Hanau, Donnerstag den 28. Zuni 1855.

Gesetzgebung. Urkundlich Unserer Allerhöchsteigenhändigen Un­

terschrift und des beigedrückten StaatSsiegelS geqe. Die Nr. VI des Gesetzblattes von diesem Jahre den zu WilhelmShöhe am 13. Juni 1855.

enthält: - \

Verordnung

vom 13- Juni 1855,

den Steuersatz vom inländischen Rüben­zucker und die Eingangszollsätze vom ausländischen Zucker und Syrup für den Zeitraum vom 1- September 185 5 bis Ende August 1 857 betreffend

Von Gottes Gnaden Wir Friedrich Wilhelm der L, Kurfürst x. ic. verordnen, auf den Grund der mit den übrigen Re­gierungen deö Zollvereins getroffenen Vereinbarung, nach Anhörung Unseres GesammtstaatsministeriumS und unter Hinweisung auf den §. 3 des Gesetzes vom 23. Juni 1853, die Fortdauer und Erweiterung deS Zollvereins betreffend, sowie auf die im §. 13 deS Zollgesetzes vom 28- Dezember 1837 erwähnte land- ständische Zustimmung, wie folgt:

Während deS zweijährigen Zeitraums vom 1. Sep­tember d. J. bis Ende August 1857 wird die Steuer vom inländischen Rübenzucker sowohl, als der Ein- gangSzoll vom ausländischen Zucker und Syrup un­verändert nach den in den Verordnungen vom 23. Juni 1853, bezüglich vom 6. Januar 1854 vorge­schriebenen Sätzen erhoben.

Alle, die angeht, haben sich hiernach zu achten.

(St. S.)

Vt. Hassenpflug. Vt. Volmar. Vt.v. Haynau.

Für den Minister des Hauses und \ec auswärtigen Angelegenheiten:

Vt. v. Mey er.

Ernennungen und Beförderungen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfwr-ff haben allergnädigst geruhet:

die dem Artillerieregiment aggregirten Sekond- lieutenants v. Gir0ncourt, N or m an n, Sollet, Lentz und Engelhard zu wirklichen Artillerie­offizieren zu ernennen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

dem Sattlemieister Rudolph S t e p h a n i zu Cassel das PrädikatHofsattler" zu ertheilen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den Obergerichtsreferendar Georg Arnold in Cassel^zum Obergerichtsanwalt daselbst zu bestellen.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

1. Der Geschäftsmann Heinemann Levi Plaut zu Cassel hat bahier angezeigt und bei Kurfürst, lichem Stadtgerichte hierselbst eidlich bestärkt, daß