H anau, Donnerstag den 31. Mai 1855.
Ernennungen und Beförderungen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
dem vom Erblandpostmeister, dem Herrn Fürsten "von Thurn und Saris, zum Obxrpostamlssekretair in Vorschlag gebrachten Oberpostamtsassistenten Theo bald zu Cassel die allerhöchstlandesherrliche Bestätigung zu ertheilen.
Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden
Gutsverp achtung.
Das Kurfürstliche Domainengut zu Jmmichen- hain, im Amtsbezirk Neukirchen gelegen, welches einschließlich des dazu gehörigen Vorwerks Vol- kershof ungefähr 645| Äcker stellbaren Landes, 234^ „ Wiesen, 19| „ Garten,
5 „ Teiche, und
5z „ Hofraithe,
überhaupt ungef. 91ü| Casteler Acker enthalt, mit vollständigen , Wohn - und Wirrhschastögebäuden und mit Schafereiberechtigung für 500 Stück vcr- fehdn ist, soll von Petritag k. J. an auf 12 Jahre verpachtet werden, wozu öffentlicher Termin auf Montag den 4. Juni d. J.,
Vormittags 10 Uhr, in das Geschäfrslokal der unterzeichneten Behörde bestimmt ist.
Pachtbewerber haben die Qualifikation zurUeber- «ahme dieser GutSpacht durch glaubhafte Zeug
nisse über Vermögen und landwirthschaftliche Kenntnisse im Termine gehörig nachzuweisen.
Die iPachtbedingungen können sowohl im Sekretariate der unterzeichneten Behörde als auch bei der Renterei Neukirchen schon jetzt eingesehen werden.
Cassel am 5- Mai 1855.
Kurfürstliches Finanzministerium, Abtheilung für die Romainen.
B e ch t e l.
vt. Schmelz.
Besondere Bekanntmachungen der Verwaltungs- und Finanzbehörden.
1. Die dem Kurhesstschen 1. Infanterieregiment (Kurfürst) überwiesenen Militairpflichiigen:
1) Simon Ludwig Wilhelm Klingenberg aus Möllenbeck, und 2) Ernst Heinrich Friedrich Uppenhorn aus Obernkirchen haben sich der Einstellung entzogen.
Mit Beziehung auf den §. 68 deö Rekruti- rungsgefetzes, bezüglich auf die §§. 44 und 45 der Verordnung vom 5. Oktober 1848 werden diefel- ben hierdurch aufgefordert, sich annoch ?'"""' 3 Monaten zur Erfüllung ihrer MiütairWichc zu stellen, widrigenfalls sie die in dem §. 69 deö Rekrulirungögesetzes angedrohte Strafe zu gewärtigen haben.
Rinttln am 9. Mai Kurfürstliche Kel
Regierungskommission. ller, k. A-