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dung der gesetzlich bestimmten Strafen, bei dem Kurhessischen 3. Infanterieregimente, welchem sie überwiesen worden sind, zu stellen.
Fulda am 10- April 1855. Kurfürstliche Polizeidirektion.
S ch m i d t-
8. Durch übereinstimmende Beschlüsse des Stadt- rathes und Bürgerauoschusseö ist der Waagege- bührentarif der städtischen Brückenwaage dahin abgeändert worden, daß
1) für einen Ochsen überhaupt . . 12 Kr.
2) für eine Kuh oder ein Rind überhaupt 7 „ 3) für einen mit Kaufmannsgut bela- denen Wagen überhaupt. . . . 20 „ entrichtet werden, jedoch unter Fortbestehen der Gebühr von drei Kreuzern für das Zurückwiegen jeden Wagens und die Ermittelung der Tara. Hanau am 20. April 1855.
Der Stadtvvrstand.
L. v. Deines.
9. Polizeidi rektion zu Hanau. Küfermeister Johannes W e st p h a l Zr und Ackermann Philipp Grüner zu Windecken beabsichtigen mit ihren Familien nach Amerika auszuwandern und haben deshalb um Entlassung auö dem diesseitigen Slaatsverbande nachgesucht.
Hanau am 24. April 1855- Kurfürstliche Polizeidirektion. Corneliu 6.
10- Der Taglöhner Heinrich Horche zu Sterbsriß hat um Entlassung seines Sohnes Melchior H e r ch e aus dem Uncerthanenverbande Behufs Auswanderung nach Amerika dahier nachgesucht. Schlächtern am 21. April 1855.
Kurfürstliches Landrathsamt. Coester.
11- Freitag d e n 4. M a i d. I., Vormittags von 9 Uhr an, sollen die GraSnußungen an den dem Staate gehörigen Ufern des Mainö, deö Mainkanals und des s. g. Kunstgrabens bei Hanau bzw. bei Kesselstadt für daS Jahr 1855 an Ort und Stelle öffentlich an den Meistbietenden verpachtet werden. Pachtliebhaber wollen daher zunächst am s. g. rothen Stein bei Hanau sich einfinden und ihre Gebote abgeben.
Hanau am 24. April 1855.
Der Wafferbaumeister. HerMa n n.
12. Holzverkauf.
Das nachverzeichnete in dem Forstrevier Sterbfritz lagernde Gehölz, als:
t) im Schlag Nußheck-, Abth. c: 139 Stück Fichten-Bauholz-Abschnitte, von 20 bis 34 Fuß Länge und 6 bis 11 Zoll Dicke;
2 ) im Schlag Buchhof, Abth. a:
98 Klaftern Buchen-Scheitholz,
3 „ „ Astprügel,
| „ Eichen-Lcheit- und
1 „ Astprügelholz,
1 Danholzstamm von 18 Fuß Länge und 8 Zoll Dicke,
2 Hainbuchen < Werkholzstämme von 20 Fuß Länge und 13 Zoll Dicke,
1 Ahorn-Werkstamm von 12 Fuß Länge und 12 Zoll Dicke;
3 ) i in Schlag G u n d h e l m e r Schling- l 0 f fs , A b t h. b :
14| Klaftern Buchen-Scheitholz,
8 Schock Buchen-ZopsreiS,
4 Stück Buchen-Bauholzstämme, von 16 bis 20 Fuß Länge und 9 bis 13 Zoll Dicke,
11 „ do., von 16 bis 24 Fuß Länge und 12 bis 14 Zoll Dicke, soll im Termine
Mittwoch den 9- Mai d. I., von Vormittags 9 Uhr an, unter den vor dem Termine bekannt gemacht werdenden Bedingungen öffentlich meistbierend verstei- , gert werden, wozu man KauUebhader hierdurch mit dem Bemerken einlader, daß der Verkauf an Ort und Stelle, bei-ungünstiger Witterung aber im Wirthshaus-, zu Sterbfriß abgehalten werden wird, sowie daß die Zusammenkunft bei den Fichten in der Nußhecke Statt findet. Schwarzensels am 21. April 1855. Kurfürstliche Meuterei. Hoerning.
13. Bekanntmachung,
die Eröffnung der Fohlenweibe im Thiergarten bei Sie# berste in betr.
Die Fohlenweide im Thiergarten bei Bieber- stein wird den 29. Mai d. J. eröffnet und kann gegen Entrichtung von 3 Thalern Weidegeld (zur Hälfte bei der Aufnahme, zur Hälfte im Juli zahlbar), ein Casseler Viertel Hafer in Natur oder statt dessen gegen Erlegung deS zur Auf- nahmezeit dahier bestehenden Marktpreises und gegen Zahlung von 1 Thaler Hirtenlohn für jedes Fohlen bis Michaelis dieses Jahres benutzt werden.
Es werden ein-, zwei- und dreijährige Fohlen ausgenommen, zwei- und dreijährige Hengstfohlen (welche übrigens gegen angemessene Vergütung auf der Weide kastrirt werden können), sowie Fohlen, die an Krankheiten oder Mängeln leiden, welche eine fortwährende ärztliche Behandlung und Aufsicht erfordern oder durch ihren Aufenthalt auf der Weide das eigneLeben oder die Gesundheit der andern Fohlen in Gefahr bringen