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Hanau, Donnerstag den 5. April 1855»

Ernennungen und Beförderungen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den Referendar Gustav Reimerdes zum Ober- finanzassessor und Referenten in der Abtheilung des Finanzministeriums für die Domainen zu erneniien.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den Justizbeamten Karl Sigmund Fulda vom Justizamte zu Homberg in gleicher Eigenschaft zum Justizamte in Herrenbreitungen,

den AmtSassessor Theodor Wagner vom Justiz­amte in Witzenhausen als ordentlichen ^Mor zum Kriminalgericht in Marburg, und

Aktuar Adolph Eckhardt vom Justizamte zu Herrenbreitungen in gleicher Eigenschaft zum Ju- stizamte I in Hanau zu versetzen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

dem Pfarrer August Rollmann zuHintersteinau die erledigte zweite Pfarrerstelle an der evangelischen Gemeinde in Fulda,

bem 1- Repetenten an der Stipendiatenanstalt, außerordentlichen Pfarrer und Licenriaten der Theo­logie, Friedrich Wilhelm Hassen camp zu Mar­burg die erledigte zweite Pfarrerstelle in Ziegenhain zu übertragen;

zu der erledigten Pfarrei Ermschwerd, in der Klasse Witzenhaulen, präsentirten Pfarrer Ludwig Seybert in Ziegenhain zu bestätigen;

den RegierungSreferendar August Wolrad von Baumbach zu Caffel zum Regierungsaffessor und ordentlichen Referenten bei der dasigen Regierung, und

den Hülfeprobator bei dem dasigen Konsistorium, Peter Dörffler, zum Probater bei dem Konsi­storium zu Marburg, beide provisorisch, zu ernennen-

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

i. Gutsverpachtung.

Zur anderweilen Verpachtung der, zum StaatS- vermögen gehörigen, vereinigten beiden Domai- nengüter zu Marjoß, das Wirthschaftsgut und der Rohrbacher Hof genannt, bestehend aus:

a) 2 Mrg. 3 Vrtl. 17 Rth. Hofraithe,

b) 263 i, 1 36| stellbaren Lan­des ,

e) 106 22jV v Wiesen und

, d) 2 2 i, 32tV Garten,

und mit den erforderlichen Wohn- und Oekono- micgebäuden versehen, nebst der dabei hergebrach­ten Schäferei-, Hute- und Triftberechtigung für 400 bis 500 Stück Schafe, und der dem Wirth- schaftsgute' zustehenden Wirthschafte- und Her- bergirungsberechtigung am dasigen Orte, auf 9 oder 12 Jahre von Petritag 1856 an, ist öffent­licher SteigerungStermin auf

Montag den 23. k. M-,

Vormittags 10 Uhr,