Hanau, Donnerstag den 5. April 1855»
Ernennungen und Beförderungen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
den Referendar Gustav Reimerdes zum Ober- finanzassessor und Referenten in der Abtheilung des Finanzministeriums für die Domainen zu erneniien.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
den Justizbeamten Karl Sigmund Fulda vom Justizamte zu Homberg in gleicher Eigenschaft zum Justizamte in Herrenbreitungen,
den AmtSassessor Theodor Wagner vom Justizamte in Witzenhausen als ordentlichen ^Mor zum Kriminalgericht in Marburg, und
Aktuar Adolph Eckhardt vom Justizamte zu Herrenbreitungen in gleicher Eigenschaft zum Ju- stizamte I in Hanau zu versetzen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
dem Pfarrer August Rollmann zuHintersteinau die erledigte zweite Pfarrerstelle an der evangelischen Gemeinde in Fulda,
bem 1- Repetenten an der Stipendiatenanstalt, außerordentlichen Pfarrer und Licenriaten der Theologie, Friedrich Wilhelm Hassen camp zu Marburg die erledigte zweite Pfarrerstelle in Ziegenhain zu übertragen;
zu der erledigten Pfarrei Ermschwerd, in der Klasse Witzenhaulen, präsentirten Pfarrer Ludwig Seybert in Ziegenhain zu bestätigen;
den RegierungSreferendar August Wolrad von Baumbach zu Caffel zum Regierungsaffessor und ordentlichen Referenten bei der dasigen Regierung, und
den Hülfeprobator bei dem dasigen Konsistorium, Peter Dörffler, zum Probater bei dem Konsistorium zu Marburg, beide provisorisch, zu ernennen-
Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.
i. Gutsverpachtung.
Zur anderweilen Verpachtung der, zum StaatS- vermögen gehörigen, vereinigten beiden Domai- nengüter zu Marjoß, das Wirthschaftsgut und der Rohrbacher Hof genannt, bestehend aus:
a) 2 Mrg. 3 Vrtl. 17 Rth. Hofraithe,
b) 263 i, 1 „ 36| „ stellbaren Landes ,
e) 106 „ — „ 22jV v Wiesen und
, d) 2 „ 2 i, 32tV „ Garten,
und mit den erforderlichen Wohn- und Oekono- micgebäuden versehen, nebst der dabei hergebrachten Schäferei-, Hute- und Triftberechtigung für 400 bis 500 Stück Schafe, und der dem Wirth- schaftsgute' zustehenden Wirthschafte- und Her- bergirungsberechtigung am dasigen Orte, auf 9 oder 12 Jahre von Petritag 1856 an, ist öffentlicher SteigerungStermin auf
Montag den 23. k. M-,
Vormittags 10 Uhr,