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1855.

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H a n a ii, Donnerstag den 15. März 1855.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

1. Nachdem in Folge allerhöchster Entschließung die Errichtung eines PhysikateS in integrirender Verbindung mit der Amröwundarztstelle für den Amtsbezirk B u r g h a u n allergnädigst genehmigt worden ist, so werden geeignete Bewerber um diese Stelle aufgefordert, ihre desfallsigen Gesuche, un­ter Anschluß der erforderlichen Zeugnisse, inner­halb vier Wochen dahier einzureichen.

Fulda am 28. Februar 1855.

Kurfürstliche Regierung der Provinz Fulda. H e p p e.

▼t. E- Stehling.

2. Zum öffentlichen Verkaufe der hiesiger Leihbank verfallenen Pfänder, ist Termin auf Montag den 2 3. April dieses Jahres und folgende Tage anberaumt. In dieser Vergantung müssen alle Pfänder alsbald har bezahlt werden, auch sämmtliche, vom 1. März 1854 an, biS Ende August 1854 versetzten und die biö den L, beziehungsweise den 31- März dieses Jahrs ver­längerten Pfänder müssen (wie solches die Leih- zettel ohnehin ausweisen), wenn sie nicht mit zur Vergantung gezogen werden.sollen, längstens bis zum Schlüsse des Monats März dieses Jahres, weil alsdann die Bücher geschlossen werden, ent­weder ausgelöset oder umgeschrieben sein. Bei Pfändern, welche wollene oder sonst leicht ver- wesliche Gegenstände enthalten, findet jedoch nach der Leihbankordnung keine Umschreibung Statt. Zur Beförderung des Geschäfts wird die Schreib­

stube während der Umschreibzeit auch Mittwoch und Samstag Nachmittags geöffnet.

Hanau am 6. März 1855.

Kurhessische Leihbankdirektion. Rauh.

3. In Gemäßheit höheren Beschlusses wird in Beziehung auf die Verordnung vom 1. d. M., die Abänderung deS Zollsatzes für Talg betreffend, und unter Hinweisung auf den §. 14 deö Zoll- gesetzeS vom 28. Dezember 1837, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß in dem amt­lichen Waarenverzeichnisse zu dem Artikel »Talg (eingeschmolzenes Fett von Rind - und Schafvieh)," auf den Grund einer diesfallsigen Vereinbarung unter den Zollvereinsregierungen, nachstehende Anmerkung:

»Ist diesem Fett der Oelstoff auch nur theil- Weise entzogen, so wird die Waare nicht als Talg, sondern als Stearin behandelt,"

ausgenommen worden ist und in den bei den Zoll- erhebungSstellen zur Einsicht für das Publikum aufgehängten Eremplaren desselben die entspre­chende Ergänzung stattgefunden hat.

Cassel am 2t. Februar 1855.

Kurfürstliches Finanzministerium, Abtheilung für die indirekten Abgaben.

v. Schwertzell.

4- Bekanntmachung

an die Inhaber noch nicht umgeändeter Landeskreditkassenobligationen.

Die Landeskreditkassenobligationen, welche in Folge der diesseitigen Bekanntmachungen vom