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Wochenblatt für die Provinz Kann«.
H a n a u, Donnerstag den 8. März 1855.
Ernennungen und Beförderungen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
dem Forstjunker Hermann Schenk zu S ch w e i n s b e r g die erbetene Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des von des Königs von Preußen Majestät demselben verliehenen St. Johan- niterordenS zu ertheilen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
den Justizbeamten Friedrich Leopold Ludwig von Schutz bar, genannt Milchling, zu Herrenbrei- tungen in den Ruhestand zu versetzen, und
dem Stadtgerichtsasseffor Georg Karl Wiske- mann in Kassel die allerunterthänigst nachgesuchte Entlassung aus dem Staatsdienste zu bewilligen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
den Oberfinanzassessor von Wille zum Oberfinanzrathe und zum Vorstände der Rechnungskommission zu ernennen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
den Kompagniewundarzt Daniel vom 1. Jnfan- terieregiment (Kurfürst) zum Assistenzärzte zu ernennen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
den bisherigen Kammerlakaien Rudolph Wieder- Hold provisorisch zu Allerhöchst Ihrem Kammerdiener zu ernennen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
den bisherigen Hoflakaien P. August Marchand nunmehr provisorisch zum zweiten Hofküchschreiber zu ernennen.
Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.
1. Zwischen der Kurfürstlich Hessischen und Königlich Bayerischen Regierung ist vereinbart worden, daß auf der Eisenbahnstrecke zwischen Hanau und Aschaffenburg solche Gegenstände, .welche einer Uebergangsabgabe oder innern Steuern unterliegen (Wein, Traubenmost, Branntwein, Bier, geschrotetes Malz, Tabacköblatter und Tabacksfabrikate), aus dem Königreich Bayern nach dem Kur- fürstenthum Hessen ein - resp, durch letzteres nach andern VereinSstaaten oder in das VereinsauS- land durchgeführt werden können, und daß das Gleiche in umgekehrter Richtung bezüglich derartiger Gegenstände, welche aus dem Kurfürstenthum Hessen oder aus anderen VereinSstaaten nach Bayern auf der genannten Eisenbahn übergehen, Statt finden soll. Als Eingangsstelle für diese Uebergangsstraße ist Kurhessischer Seits Hanau, Bayerischer Seits Aschaffenburg bestimmt.