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Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

1. Alle diejenigen-, welche mit Einreichung ihrer Rechnungen über Lieferungen und Arbeiten für die Kurfürstlichen Hofofsizen im Jahr 1854, na­mentlich für die Hofkammerei, Hofküche, Hoskon- ditorei und Hofkellerei, desgleichen für den Mar- stall und das Leibgestüt zu Beberbeck, die Hof- gärtnereien, die Hofjägerei, das Hcfholzmagazm, die Engraisserie und die Schweizerei, sowie endlich überHvfbauten, bis jetzt im Rückstände sind, wer­den mit Hinweisung auf die in der Verordnung vom 14. März 1801 angedrohten Nachtheile hier­durch aufgefordert, jene Rechnungen ungesäumt und längstens bis zum 31. Januar k. I. bei den betreffenden Behörden abzugeben.

Cassel am 23. Dezember 1854.

Kurfürstliches O b e r h o fm a r sch a l l a m t.

2. Durch die Versetzung des bisherigen Pfarrers zu Ginnheim ist die Psarrstelle daselbst erledigt worden, was mit dem Anfügen, daß Bewerbungs- gesuche um dieselbe binnen 4 Wochen dahier ein- zureichen sind, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.

Hanau am 4. Januar 1855.

Kurfürstliches ev. Konsistorium. Harbordt-

vt. Spangenberg.

3. Diejenigen Besitzer von Hengsten in der Pro­vinz Hanau, welche dieselben im Jahre 1855 zur Stutenbedeckung zu verwenden wünschen, werden

hiermit aufgefordert, dieselben in den, von den betreffenden Kurfürstlichen Landrathsamtern die- serhalb bestimmt werdenden Terminen zu der ge­setzlich angeordneten Besichtigung vorzuführen.

Zugleich wird darauf aufmerksam gemacht, daß nur fehlerfreie, in jeder Beziehung zur Fortpflanzung brauchbare Beschäler zu­gelassen werden und daß zufolge der gesetzlichen Bestimmungen derjenige, welcher seinen Hengst ohne zuvor quSgewirkte Erlaubniß zur Stuten» beckung verwendet, für jeden Kontraventionsfall eine Strafe von 10 Thalern verwirkt.

Cassel am 6- Januar 1855-

Kurfürstliche Landgestütdirektion.

v. Eschstruth.

4. Durch die Versetzung des zweiten Pfarrers an der evangelischen Kirche zu Fulda ist diese Pfarr- stelle erledigt worden, was mit dem Anfügen, daß Bewerbungsgesuche um dieselbe binnen 4 Wochen dahier einzureichen sind, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.

Hanau am 11. Januar 1855-

Kurfürstliches evang. Konsistorium.

Harbordt.

vt, Spangenberg.

5. Ernennungen

Kurfürstlicher Regierung der Provinz Hanau.

Der pensionirte Korporal Georg Nolte aus Cassel ist zum Polizeisergeanten bei der Polizei­direktion dahier provisorisch bestellt worden.