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Wochenblatt

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anau, DonnersLaZ den 1L Januar 1851

Ernennungen und Beförderungen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den Sekondlisutenant von Starck vom Jäger- bataillon zum 3. Infanterieregiment zu versetzen;

den Porteepeefähnrich Weber vom Jägerbatgtllon zum Sekondlisutenant in demselben, und

den Pvrteepe'efähnrich -Gischler vom 2. Infante­rieregiment zum Sekontzlieutenant im 1. Infanterie­regiment (Kurfürst) zu ernennen.

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Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

dem Obergerichtsregistrator Heinrich Wilhelm An­dreas Schuchhardt in Cassel das PrädikatAr­chivar" zu verlsthen.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

1. Alle diejenigen, welche mit Einreichung ihrer Rechnungen über Lieferungen und Arbeiten für die Kurfürstlichen Hofoffizen im Jahr 1854, na­mentlich für die Hofkämmerei, Hofküche, Hofkon­ditorei und Hoskellerei, desgleichen für den Mar-

stall und das Leibgestüt zu Beberbeck, die Hof- gärtnereren, die Hofjägerei, das Hofholzmagazin, die Engraisserie und die Schweizerei, sowie endlich überHofbäuten, bis jetzt im Rückstände sind, wer­den mit Hinweisung auf di^e in der Verordnung vom 14.: März 1801 a»gedrohten Nachtheile hier­durch aufgefordert, jene Rechnungen ungesäumt und längstens bis zum 3L Januar k- I. bei den betreffenden Behörden abzugeben.

Cassel am 23. Dezember 1854.

Kurfürstlich es O b e r h ofm a r scha l l am t.

2. Unter Bezugnahme auf die diesseitige Bekannt­machung vom 16. Januar 1852, die Aufhebung der Vorschriften Der binnenländischen Waarenkon- trole betreffend, wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die binnenländische Waa- reNkontrole in Bezug auf den Verkehr mit Zucker aller Art in den Königlich Hannoverschen Land- drvsteibezirken Stade und' Lüneburg, sowie in den Grafschaften Hoya und Diepholz mit dem 1- Ja­nuar 1855 wieder in Kraft treten wird.

Cassel am 30. Dezember 1854.

Kurfürstliches Finanzministerium, Abtheilung für die indirekten Abgaben.

v.. Schwerhell.