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H anau, Donnerstag den 30. November 1851»

Ernennungen und Befördern«gen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnadigst geruhet:

dem vom Erblandpostmeister, dem Herrn Fürsten von Thurn und Tariö, zum Postverwalter in Fels­berg in Vorschlag gebrachten Postverwalter Ludwig Wilhelm Benning zu Zimmerörode die allerhöchst- landesherrliche Bestätigung zu ertheilen.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

1. Die Kinder und Erben der zu Kirchhain ver­storbenen Wittwe des KreiöthierarzteS Heinrich Köhler, Antoinette und Karl Köhler, haben hier angezeigt, beziehungsweise beim Justizamte I zu Marburg eidlich erhärtet, daß die, ihrer nun verstorbenen Mutter gehörig und in deren Besitz gewesene, auf sie durch Erbgang übergegangene, im Gewahrsam bei Antoinette Köhler gewesene Kurhessische StaatSschuldverschreibung Lit. E, Nr. 1385, vom 30. September 185'2, über 100 Thir., sammt den dazu gehörigen Zinöabschnitten, zu 41 Prozent, ihnen abhanden gekommen sei.

Nach Vorschrift des §. 6 der Verordnung vom 18. Dezember 1823 wird daher der gegenwärtige Inhaber der gedachten Schuldverschreibung aufge­fordert, sich, unter Vorlegung derselben, vor dem Ablauf von 3 Monaten nach der 2. in Jahres­frist erfolgenden Aufforderung bei der unterzeich­neten Direktion zu melden, widrigenfalls ein Duplikatschein ertheilt und an dessen Besitzer die

Zahlung der Zinsen sowohl als des Kapitals, stets zwei Jahre nach eingetretener Fälligkeit, so­fern nicht inmittelst die Originalschuldverschrei­bung zur Zahlung eingereicht sein wird, geleistet werden soll.

Cassel am 9. November 1854.

Kurfürstliche Direktion der Hauptstaatskasse. (Unterz.) Schotten.

vt. Stephan.

2. Mit Beziehung auf das provisorische Gesetz vom 22. Juli 1851, abändernde Bestimmungen über Organisation der Rechtspflege und das Ver­fahren in Strafsachen rc. enthaltend, §. 21, Pos.

1, wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß ge­bracht, daß mit den Geschäften der öffentlichen Ankläger bei den Untergerichten, für Fälle der Beeinträchtigung des höheren und niederen Berg­regals, die nachstehenden Beamten der Bergwerks­verwaltung innerhalb der bezeichneten Bezirke be­auftragt worden sind, alö:

1) der Rechnungsführer des Eisenwerks zu Vecker- Hagen, Hütteninspekcor Manns, für den Kreis H o f g e i s m a r;

2) der Bergzehnterheber, Münzverwalter Jor, dan zu Cassel, für die Kreise Cassel, Wolfhagen und Witzenhausen, sowie für das Amt Spangenberg im Kreise Melsungen und für den Kreis Esch- wege, mit Ausschluß des AmteS Ne- tra;

3) der Rechnungsführer des Eisenwerks zu Schön­stem, Hütteninspektor Ziegler, für die Krei-