Hanau, Donnerstag den 2. November 1854»
Ernennungen und Beförderun gen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnadigst geruhet:
dem Generalmajor, Generaladjutanten von Loß- berg, die erbetene Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des von Seiner Majestät dem König von Sachsen demselben verliehenen GroßkreuzeS deS Albrechtordens zu ertheilen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnadigst geruhet:
dem vom Erblandpostmeister, dem Herrn Fürsten von Thurn und Sorte, zum Postassistenten bei dem Oberpostamte zu Cassel in Vorschlag gebrachtem Postpraktikanten Heinrich Wickert daselbst die allerhöchstlandesherrliche Bestätigung-zu ertheilen.
Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.
1. Nach einer Mittheilung Kurfürstlicher General- postmspektion vom 14. d. M. ist den zur Unterstützung der Brandbeschadigten in Neukirchen zur Versendung kommenden Gegenständen und darauf bezüglichen Korrespondenzen, insoweit dieselben »on Behörden, einem gomitc oder von den mit der Sache betrauten Pfarrern auSgehen oder dahin gerichtet sind, auf die Dauer von drei Mo- naten Die Portosreiheit zugestanden worden.
Marburg am 17. Oktober 1854.
Kurfürstliche Regierung daselbst. .
W e g n e r.
vt. Etienne.
2. Wir setzen die Landwirthe Kurhessens davon in Kenntniß, daß wir den Baueleven Hu n rath aus Fritzlar, dermalen dahier, welcher sich bereits mit der Anlage von Entwasserungseimichtungen beschäftigt harte, nach Braunschweig gesandt haben , um dort unter Leitung deS KammerkoM- missarS Schönermark die auf den dortigen Do- mainen und Klostergütern bereits angelegten beziehungsweise in Angriff genommenen Entwässerungsanlagen mittels gebrannter Thonröhren (Drainageanlagen) zu besichtigen, und sich mit den nöthigen Arbeiten, sowie auch den zur Anfertigung der Röhren nothwendigen Maschinen vertraut zu machen.
Nachdem nun Hunrath nach Erfüllung dieses AustragS hierher zurückgekehrt ist, und wir die Ueberzeugung gewonnen haben, daß er auch die schwierigsten Drainageanlagen mit Umsicht und Geschick Projektilen und ausführen wird, so empfehlen wir ihn hiermit den Landwirthen Kur- heffenS angelegentlichst.
Diejenigen, welche sich seiner Hülfe bedienen wollen, können sich an die unterzeichnete Kommission wenden.
Cassel am 16. Oktober 1854.
Kurfürstliche Kommission für landwirthschastliche Angelegenheiten.
v. Goeddaeuö. Wendelstadt.
3. Geeignete Bewerber um die erledigte Amtswundarztstelle bei dem Justizamte zu Neuhof werden aufgefordert, ihre deöfallsigen Gesuche sammt den nöthigen Zeugnissen innerhalb drei Wochen