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vor dem Abläufe von drei Monaten nach der dem- nächstigen zweiten Aufforderung, welche in Zah- reSfrist erfolgen wird, bei der Landeskreditkasse zu melden, widrigenfalls ein Duplikatschcin ertheilt und an dessen Besitzer die Zahlung sowohl der Zinsen, als der Kapitale, stets zwei Jahre nach eingetretener Fälligkeit, sofern nicht inzwischen die Originalschuldverschreibungen zur Zahlung eingereicht sein werden, geleistet werden soll.
Zugleich werden die gedachten Schuldverschreibungen in Gemaßheit des §. 21 des Gesetzes vom 23. Juni 1832, die Errichtung der Landeskreditkasse betreffend, hierdurch gekündigt.
Cassel am 29. September 1854.
Kurfürstliche Direktion der Landeskreditkasse. Wangemann.
vt. Manns.
3 Ernennungen
Kurfürstlicher Regierung der Provinz Hanau-
Dem Lehrer Georg Heppding zu Eichen ist die erste Lehrerstelle an der Schule zu Ostheim übertragen, und
der provisorisch bestellte Lehrer Wilhelm Kling zu Mosborn zum zweiten Lehrer an der Schule zu Ostheim provisorisch ernannt worden.
Der Schulamtskandidat Heinrich Möller aus Marköbel ist zum Lehrer an der Schule zu Mos- bcrn provisorisch bestellt worden.
Besondere Bekanntmachungen der Berwaltungs- und Finanzbehörden.
i Braunkohlenverkauf.
Für die Braunkohlen, welche vom 1. Oktober bis 3t. Dezember d. J. von dem Großherzoglich Hessischen Braunkohlenbergwerk bei Dorheim gegen genügende Bürgschaft und unter den bekannten Bedingungen auf Kredit bezogen werden, ist eine Frist zur Zahlung bis Ende März 1855 gestattet. Die Preise der verklötzten Kohleu sind wie bisher für die von Reihen und Haufen 11 Kreuzer und für die aus Schoppen 12 Kreuzer für den Zentner, wobei 14 Stück Klötze für einen Zentner gerechnet werden.
Die Geschirre, welche Kohlen von dem Dorhei- mer Bergwerk beziehen, sind bei der Kurfürst!. Chaussxegelderhebnngsstätte Nauheim und beladen auch auf allen Großherzoglich Hessischen Chausseen von der Entrichtung des ChansseegeldeS befreit. Dorheimer Bergwerk am 30. September 1854. Großh Hess. Bergamt Dorheim.
Jager.
2. Polizeidirektion zu Hanau. Durch Zei- tungS- und andere Nachrichten wird es wohl schon zur Kenntniß der Bewohner deS Kreises Hanau
gekommen sein, daß die Stadt Neukirchen (Kreises Ziegenhain) am 20. v. M. durch ein Brandunglück sehr hart betroffen worden ist.
Einige Siebenzig Wohnhäuser mit den dazu gehörigen Nebengebäuden, Stallungen und der darin eingeheimsten Ernte sind gänzlich zerstört und deren Bewohner — etwa 380 bis 390 Köpfe — in das größte Elend versetzt worden. Die ar- . men Unglücklichen konnten nicht viel mehr als daö nackte Leben retten, sind obdachlos und nah- rungslos und zur Stillung des Hungers sowie zum Schutze vor der Kälte bei bevorstehendem Winter auf die Theilnahme ihrer Mitmenschen angewiesen.
Die nächsten Nachbargemeinden allein sind außer Stande, ein solches Unglück und so große Noth zu lindern und macht die Größe des Unglücksfalls die Beihülfe aus weiterem Kreise zum unabweisbaren Bedürfnisse, weshalb denn auch höheren Orts verfügt worden ist, zu Gunsten der Brandbeschädigten in Neukirchen Sammlungen an Lebensmitteln, Kleidungsstücken und Geld auch im hiesigen Kreise zu veranstalten. « Die Bewohner des Kreises- Hanau, welche in anderen ähnlichen Fällen ihre Mildthätigkeit in anerkennenswerther Weise an den Tag gelegt haben, wollen auch diesen Abgebrannten ihren Beistand nicht versagen, und durch recht reiche Spenden an den Tag legen, daß sie nach wie vor ihrer Mitmenschen Noch, so viel eS in UM Kräften steht, mit Freuden lindern und da, wo Hülfe nöthig ist, solche reichlich spenden.
Jede, auch die kleinste, Gabe wird mit Dank angenommen-
Die Stadt- und Ortsvorstände sind zum Empfang und deren Ablieferung anher angewiesen, es kann aber auch jede Gabe direkt anher gesandt werden, und wird von Zeit zu Zeit ein Berzeich- mß der eingegangenen und von hier weiter beförderten Unterstützungen in diesem Blatte veröffentlicht werden.
Hanau am 2. Oktober 1854.
Kurfürstliche Polizeidirektion. Cornelius.
3. Durch die heute vorgenommene Ausloosung sind die nachstehend bezeichneten städtischen Obligationen zur Rückzahlung bestimmt worden : von Lit. A, die Nummern 40 und 101, u"d
„ „ B, „ „ 49, 84, 355, 364, 422, 493, 711, 721, 756, 816, 849, 918, 945 und 1027, vom 31. Dezember 1836; ' ferner die städtische Obligation Nr. 31 vom A Mai 1854;
sodann von den Obligationen der städtischen Begräbnißanstalt die Nummer 80-
Die Rückzahlung der Kapitale erfolgt am 31. Dezember d. I, gegen Einlieferung der Obilga'