Einzelbild herunterladen
 

Provinz H n n a u.

H a n a u, Donnerstag den 28. September T85L

Ernennungen nnd Beförderungen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:

den Hauptmann von Lepel von der Dienstlei­stung als Divistonsadjutant der Infanterie zu ent­binden und im Leibgarderegiment als Kompagnie­chef einrangiren zu lassen.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

1. Geeignete Bewerber um die erledigte Amts- wundarztstelle zu Schenklengsfeld werden hierdurch mifgefortert, ihre desfallsigen Gesuche mit den nöthigen Zeugnissen innerhalb drei Wochen da- hier einzurelchen, wobei unter Bezug auf das Mi- nisterialauSschreiben vom 13. Februar d. I., Die Ausübung der Wundheilkunde betreffend, und auf die weitere Verfügung Kurfürstlichen Mini­steriums deS Innern vom 23. Mai d. I., zur Nr. 5st33, zur Nachricht dient, daß Neubestellungen von Amtswundärzten wegfallen und nur Ver- jetzungen von solchen noch eintreten können.

-/1in 8- September 1854. Kurfürstliche Regierung der Provinz Fulda.

H a l l e r.

vt. Kepler.

^ ^^henden Bestimmungen gemäß werden Kek^fürstlichen Landrarhsämtex für die bevor- ^£" , ^°'mte Oktober und November die Termini feftfegen, in welchen die zur Deckung

durch Landbeschäler im kommenden Jahre bestimm­ten Stuten wozu jedoch) nur gesunde, kräftige, gut gebaute und wohl gehaltene zugelassen wer­den der Besichtigung der Kreisthierärzte vor- zuführen sind.

Die Pferdezüchter werden demnach ausgefordert, dergleichen Stuten in diesen, demnächst durch die OrtSvorstände bekannt gemacht werdenden Ter­minen um so gewisser vorzuführen, alö spätere Besichtigungen nur alSdann Statt finden können, wenn für das Versäumen des festgesetzten Ter- lmnö genügende Entschuldigung beigebracht wird. Zugleich bemerken wir, daß die KreiSthierärzte bei der Stutenbesichtigung auch diejenigen, zur Remonre völlig brauchbaren Pferde aufzeichnen werden, welche die Besitzer derselben zu verkaufen beabsichtigen.

Caffel am 9- September 1854.

Kurfürstliche Landgestütdirektion.

V^ Eschstruth.

3. Nach der Vorschrift im §. 27 der Statuten der Civil-Wittwen- und Waisenanstalt für die Hof- und Clvilstaatsdicner der acht Rangklassen und nach erfolgten! definitiven Abschlüsse der vor­jährigen Rechnung dieser Anstalt wird nachstehend ein Auszug derselben öffentlich bekannt gemacht.

A. Einnahme.

Thaler. Sgr. Hlr.

1) Kassenbestand vom Jahre 1852 9/948 9 6

2) Beiträge der Interessenten, und

zwar: