Hanau, Donnerstag den 11 September 1854»
Ernennungen nnd Beförderungen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:
dem Pfarrer Wilhelm Heuser zu Frankershau- sen die erledigte Pfarrei Riedermöllrich, in der Klasse Felsberg,
dem außerordentlichen Pfarrer Heinrich Grein- eisen zu Melsungen die erledigte Pfarrei Kirch- heim, in der Znspektur Hersfeld, zu übertragen;
den außerodentlichen Pfarrer Eduard Breunin g aus Brotterode zum ordentlichen Lehrer an der Realschule zu Marburg,
den Gymnasialdirektor Dr. Piderit dahier zugleich zum Mitglied der hiesigen Zeichnenakademie zu bestellen:
den zu dem erledigten Rektorat an der Stadtschule zu Wolfhagen präsentirten Kandidaten des PredigtamtS, Karl Hoffmann zu Cassel, zu bestätigen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet: z
Kiel zu Michelsrombach in setzen ^»schaff Mf das Forstrevier Jba zu ver- gnkdigst g^M' ^^7Kurfürst haben aller-
L-"dg°ndarm-ri-, Heinrich f^stknhause zu Caffel^rMsonschE^M
Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.
Bekanntmachung
1.
den Umtausch der gelb umgeänderten s. g. grünen Landeskredltkassenobtlgatlonen betr.
Die in Gemä^heit der Verordnung vom 20- November 1849 nach dem Muster B ausgefertigten s. g. grünen Landeskredttkaffenobligationen, welche auf die in der Bekanntmachung vom 8. März d. J. bemerkte Weise mit gelber Farbe umgeandert worden sind, können vom 1. k. M. an bei der Konrrole der Landeskreditkasse, Abtheilung II, an jedem Mittwoch, Vormittags von 10 bis 1 Uhr, gegen gewöhnliche 4prozentige LandeS- kreditkassenobligationen umgetauscht werden. Mit den umzutauschenden Obligationen sind zugleich die dazu gehörigen, noch nicht fälligen Z^prozen- tigen Koupons sammt Talon vollständig zurück- zuliefern, indem für die bei'm Umtausche fehlenden alten Koupons die auf denselben Zeitraum sich beziehenden neuen 4prozentigen Koupons zu- rückbehalten werden müssen.
Cassel am 24. August 1854. I
Kurfürstliche Direktion der Landeskreditkasse.
L o tz.
vt. Manns.
2. Mit Beziehung auf die erlassene Bekanntma« chuna vom 25. August 1853 in Betreff der dem Taglöhner Nikolaus Blösing zu Baumbach abhanden gekommenen, auf den Inhaber lautenden Schuldverschreibung der Kurhessischen LandeSkre-