Provinz Kann«.
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Hanau, Donnerstag den 7. September 1854.
Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.
1. Es wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß einstweilen, bis auf weitere Verfügung, die Geschäfte der Kartenrepositur der Provinz Hanau, mit der von dem Landmesserinspektor Normann verwaltet werdenden Repositur zu Fulda vereinigt worden ist und daß wegen Anfertigung von Er- trakten auS den neuen Katasterkarten des Kreises Hanau an den Landmesser Rodde daselbst, deS Kreises Gelnhausen an den Landmesser Heck zu Gelnhausen, und des KreiseS Schlächtern an den Landmesserinspektor No rma n n zu Fulda, sowie hinsichtlich aller Vermessungsgeschäfte an den betreffenden Distriktslandmesser sich zu wenden ist.
Kassel am 14. August 1854.
Kurfürstliches Finanzministerium, Abtheilung für die direkten Steuern- H a n st e i n - K n o r r. vt. Rudolph.
2. Durch das Ableben deS bisherigen Pfarrers zu Oberdorfelden ist die dasige Pfarrstelle erledigt worden, was mit dem An fügen, daß BewerbungS- gesuche um diese Stelle binnen 4 Wochen dahier einzureichen sind, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Hanau am 16. August 1854.
Kurfürstliches evang. Konsistorium- Kvening, t. A.
vt. Spangenberg.
3. Bekannt m a cb u n g, den Umtausch der gelb umgeänderren s. g. grünen ^andeskreditkaffenobltgationen betr.
Die in Gemaßheit der Verordnung vom 20. November 1849 nach dem Muster B ausgefertigten s. g. grünen Landeskreditkassenobligationen, welche auf die in der Bekanntmachung vom 8. März d. I. bemerkte Weise mit gelber Farbe umgeandert worden sind, können vom 1. k. M. an bei der Kontrole der Landeskrebitkasse, Abtheilung 11, an jedem Mittwoch, Vormittags von 10 bis 1 Uhr, gegen gewöhnliche 4prozentige Landes- kreditkassenobligationen umgetauscht werden. Mit den umzutauschenden Obligationen sind zugleich die dazu gehörigen, noch nicht fälligen Z^prozen- tigen Koupons sammt Talon vollständig zurück- zuliefern, indem für die bei’m Umtausche fehlenden alten Koupons die auf denselben Zeitraum sich beziehenden neuen 4prozentigen Koupons zu- rückbehalten werden müssen.
Kassel am 24. August 1854.
Kurfürstliche Direktion der Landeskreditkasse. Loh.
vt. Manns.
4. Mit Beziehung auf die erlassene Bekanntmachung vom 25. August 1853 in Betreff der dem Taglöhner tRifolaue Blösing zu Baumbach abhanden gekommenen, auf den Inhaber lautenden Schuldverschreibung der Kurhessischen Landeskre- ditkasse, Serie C», Nr. 12721, über 100 Thaler, vom 9. Februar 1853, nebst den dazu gehörigen