für dre
Provinz Kann u.
H a n a u, Donnerstag den 24. August 1854.
Ernennungen und Beförderungen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:
dem vom Erblandpostmeister, dem Herrn Fürsten von Thurn und Laris, zum Sekretair bei dem Oberpostamte zu Cassel in Vorschlag gebrachten Post- sekrelair Ferdinand Humburg zu Frankfurt die allerhöchstlandesherrliche Bestätigung zu ertheilen.
Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.
1. Da die Aushändigung neuer Zinsabschnitte mit TaloN zu den Schuldverschreibungen des, unter’m 23. März 1834 verbrieften, jetzt lj^prozentigen StaatsanlehnS von 1,263,850 Thlrn. im Lokale der Direktion der Hauptstaatskasse dahier, außerdem in Fulda, Hanau und Marburg bei den dortigen Filialstaatskassen, in den übrigen Kreishauptorten" aber bei den, an diesen Orten befindlichen Rcn- tereien, beziehungsweise für den KreiS Kirchhain bet der Meuterei Amöneburg und für den Kreis Ziegenhain bei der Renterei Ziegenhain I, Statt finden soll, so werden die Inhaber der genannten Schuldverschreibungen aufgefordert, die Letzteren jedenfalls innerhalb der nächsten vier Wochen, vom 1. k. M. an, Vormittags, bei den genannten Behörden vorzuzeigen, oder vorzeigen zu lassen, von denen die weitere Bescheidung wegen Empfangnahme der zugehörigen Koupons mit Talon erfolgen wird.
Die nicht innerhalb jener vier Wochen bei einer der genannten auswärtigen Behörden vorgezeigten
Schuldverschreibungen werden nur dahier mit den zugehörigen Koupons und Talon versehen.
Schriftliche Vorlagen von Privaten können nicht berücksichtigt werden.
Cassel am 7. August 1854.
Kurfürstliche Direktion der Hauptstaatskasse. Schotten.
vt. Winhold.
2. Es wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß einstweilen, bis auf weitere Verfügung, die Geschäfte der Kartenrepositur der Provinz Hanau, mit der von dem Landmesserinspektor Normann verwaltet werdenden Repositur zu Fulda. vereinigt worden ist und daß wegen Anfertigung von Er- trakten aus den neuen Katasterkarten >deö Kreises Hanau an den Landmesser Rodde daselbst, des Kreises Gelnhausen an den Landmesser Heck zu Gclnhausen, und des Kreises Schlüchtern an den Landmesserinspektor Normann zu Fulda, sowie hinsichtlich aller VermessungSgeschafte an den betreffenden Distriktölandmesser sich zu wenden ist.
Cassel am 14. August 1854.
Kurfürstliches Finanzministerium, Abtheilung für die direkten Steuern.
Hanstein-Knorr. ' vt. Rudolph.
3. Durch das Ableben des bisherigen Pfarrers zu Oberdorfelden ist die dasige Pfarrstelle erledigt worden, was mit dem Anfügen, daß Bewerbungs- gesuche um diese Stelle binnen 4 Wochen dahier