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1854.
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Hana u , Donnerstag den 17. August 1854
ochenblatt
für die
Ernennungen und Beförderungen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:
dem vom Erblandpostmeister, dem Herrn Fürsten von Thurn und Saris zum Postassistenten dahier in Borschlag gebrachten Postpraknkanten Ludwig Hell- Wig daselbst die allerhöchstlandesherrliche Bestätigung zu ertheilen.
Allgemeine Verfügungen der Oberbehördeu.
1. Da die Aushändigung neuer Zinsabschnitte mit Talon zu den Schuldverschreibungen deS, unter'm 23. März 1834 verbrieften, jetzt Z^prozentigen Staatsanlehnö von 1/265,850 Thlrn. im Lokale der Direktion der Hauptstaatökasse dahier, außerdem in Fulda, Hanau und Marburg bei den dortigen Filialstaatskassen, in den übrigen Kreiöhauptorten aber bei den, an diesen Orten befindlichen Nen- tereien, beziehungsweise für den Kreis Kirchhain bei der Meuterei Amöneburg und für den Kreis Ziegenhain bei der Renterei Ziegenhain I, Statt ttnöen soll, so werden die Inhaber der genannten Schuldverschreibungen aufgesordert, die Letzteren lecentaus innerhalb der nächsten vier Wochen, ®- an, Vormittags, bei den genannten h ^°'iuzeigen, oder vorzeigen zu lassen, ^'° ^"^^ Bescheidung^ wegen Empfangfolgen Ä ^^^^'^" Koupons mit Talon er- £<e nicht innerhalb jener vier Wochen bei einer genannten auswärtigen Behörden vorgezeigten
Schuldverschreibungen werden nur dahier mit den zugehörigen Koupons und Talon versehen.
Schriftliche Vorlagen von Privaten können nicht berücksichtigt werden.
Gaffel am 7. August 1854.
Kurfürstliche Direktion der Hauptstaatökasse. Schotten.
vt. Winhold.
2.
Der Amtsassessor Wiß zu Hanau ist Beschluß Kurfürstlichen Justizministeriums
u Hanau ist durch
vom
3. d. M. zum Substituten des dasigen Unter- staatsprokuratorö bestellt worden, wovon die betreffenden Behörden hierdurch in Kenntniß gesetzt werden.
Gaffel am 7. August 1854.
Der Generalstaatöprokurator. Schüler, Substitut.
v,t. Bergmann.
Besondere Bekanntmachungen der Verwaltungs- und Finanzbehörden.
1. Die diesjährige Aspira ntenprüfung deS hiesigen Seminars findet am 30. und 31. August und am 1. September d. I. Start. Die jungen Leute des Seminarbezirks, welche zu derselben zu- gelassen werden wollen, müssen sich nicht nur, unter Anfügung des Taufscheins, des Zeugnisses ihres bisherigen Lehrers über Befähigung, Fleiß, Fortschritte und Betragen, wie der,Bescheinigung der Zahlungsfähigkeit ihrer Eltern in Betreff des zur Seminarkasse zu entrichtenden Kostgeldes, zei-