1854
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Hanau, Donnerstag den 20. Juli 1854»
Gesetzgebung.
Die Nr. XI des Geseyblattes von diesem Jahre enthält:
Auslchreiben des Finanzministeriums, vom 14. Juli 1854,
die Erklärung der Straße von Marburg über Welda nach Dolkmarsen zur Uebergangöstraße betreffend.
Nachdem mit allerhöchster Genehmigung Seiner Königlichen Hoheit des Kurfürsten die'Straße von Marburg über Melda nach Volkmarsen zur Ueber« gangSstraße für übergangsabgabepflichtige Gegen- x terei Rinteln, und ,
stande erklärt und am lexitgenannten Orte die dies- - 2) die Ortschaften des Justizamtes Oldendorf und
leitige Hebe- und AbfertigungSstelle (gegenüber der Königlich Preußischen Hebe- und Abfertigungsstelle zu Marburg) errichtet worden ist; so wird dieses unter Hinweisung auf das Finanzministerialaus- schreiben vom 17. März 1842, hierdurch bekannt gemacht.
Cassel am 14. Juli 1854. Kurfürstliches Finanzministerium.
V o l m a r.
vt. Wipprecht.
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Ausschreiben des Fmanzministeriums, ■ vom 14. Juli 1854,
"Weise Abgrenzung der beiden ^euierctbezirke Rinteln und Olden- dorf betreffend.
e ■, ^^J inr®em^t)eit allerhöchster Entschließung Cemer Königlichen Hoheit des Kurfürsten die an
derweite Abgrenzung der beiden Rentereibezirke Rinteln und Oldendorf. in der Art verfügt worden ist, daß vom 1. August d. I. an sowohl hinsichtlich der Domanialgefälle und Steuern, als auch Wer fon- stigen Erhebungen und Berwaltungen, jedoch mit Ausnahme der bei der Renterei Rinteln verbleibenden Fruchteinnahmen,
1) die Ortschaften des Justizamtes Rinteln, mit Ausschluß der Orte Rumbeck, Großenwicre», Kleinenwieden, Ostendorf und Rofenthal, sodann die Forstaufkünfre aus den Forsten Möl- lenbeck, Todemann, und Rumbeck, der Ren-
die zu l genannten fünf Orte des Justizamtes Rinteln, nebst den Forstaufkünften aus
dem Zerser und Bernser Forste, der Ren- terei Ol de n d vrf, neben Beibehaltung der Erhebung der aus ausländischen Orten eingehenden Gefälle, überwiesen werden sollen; so wird dieses zur Nachachtung hiermit bekannt gemacht.
Cassel am 14- Juli 1854.
Kurfürstliches Finanzministerium.
B o l m a r.
vt. Wipprecht-
Erneu innigen und Beförderungen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:
.den Regierungssekretar, Kommissionsrath Buk- king zu Cassel zum Gewerbskommissar und Mit-