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Der Aufenthaltsort oder Stall eines tollen oder der Wuth verdächtigen HundeS, oder eines von einem M- chen oder offenbar tollen Hunde gebissenen andern Haus, hieres, Rindviehes, Schweines rc. muß, sobald das Thier gelobtet worden, mit der möglichsten Sorgfalt gereinigt, auch soviel als thunlich alles, was von dem kranken Thiere berührt worden, weggeschafft werden, weil man nicht gewiß ist, daß sich nicht das Gift durch den Speichel, der sich an etwas angehängt, und durch mehrfache Weise aus andere Stiere foNpflanzen könne. Die Ställe müssen deshalb ausgelüftet, mit Essig dämpfen ausgeräuchert, die Wände abgekratzt und frisch getüncht, ober mit Lehmwaffer bestricken, der Boden mit schar- fer Lauge abgewaschen, ober mit ungelöschtem Kalke gescheuert oder abgehobelt und die Späne verbrannt, Krippen, Raufen und Eimer ganz bei Seite geschafft, oder fleißig gereinigt, Die Ketten ausgeglühi, alles aber, was man, ohne zuviel einzubüßen, zerstören kann, muß verbrannt oder verscharrt werden, wie Streu, geringes Holzwerk, kleinere Hundehütten, Freßgeschirre tc. Man hüte sich auch, Stellen, die von dem Blute oder Geifer eines tollen Hundes besudelt sind, mit bloßen Handen zu berühren, besonders wenn die Ober, haut derselben nicht ganz heil ist.
Nothwendig ist es, daß man der O> tspolizcibehörde oder dem Orksvorstande unverzüglich die Anzeige mache, wenn man ein der Wuth überhaupt verdächtiges, ober von einem solchen gebissenes Thier im Hause hatte, sollte es auch sogleich geiöklel worden sein, eher im Falle ein muthmaßlick oder offenbar toller Hund entlauft, oder ein unbekinvier, anscheinend wüthender sich an einem Orte leben läßt. Verheimlichungen solcher Fälle sind daher in den meisten Staaten durch Verordnungen der Polizei streng verboten. Diese er. greift Die erforderlichen Maßregeln, um ein Vorkommen Der Art möglichst unschädlich zu machen, verfügt Die Vorkehrungen zur Verfolgung und Erlegung des sckäd- lichen Hundes, macht sein Vorhandensein in bet ganzen Umgegend bekannt, damit die Einwohner ihre Häu- ser verwahren, Vorsicht bei dem Aufenthalte ihrer Kinder im Freien anwenden und genaue Aufsicht auf ihr Vieh haben können. Vor allem aber verordnet die Polizei das Anlegen aller Hunde, und das Tobten eines jeden frei umherlaufenden in der betreffenden Gegenv während sechs bis neun Wochen. ,
Beschreibung der Wasserscheu oder Wuth beim Menschen.
Die Zeit, in welcher nach Dem Bisse eines wüthenden Thieres Die Wasserscheu bei einem Menschen ein» tritt, ist unbestimmt. Es können nur einige Tage, aber auch, wie es sehr häufig der Fall ist, mehrere Wochen ober Monate dazwischen verstreichen, ja der Zeitraum vom Bisse an bis zum Ausbruche der Krankheit kann viele Monate und bis zur Jahresfrist dauern. Man will selbst Fälle beobachtet haben, daß das Gift Jahre lang unthätig im Körper schlummerte und enD = ltch doch noch erwachte. Indeß gehören solche Beispiele
zu den Seltenheiten, und ein Gebissener hat, wenn er nach der nöthigen VorbauungSkur binnen Jahresfrist keinen Anfall erlitten, nichts mehr zu fürchten.
Ist nun Die Bißwunde entweder zugeheilt (und eine Wunde der Art heilt gern schnell zu) oder noch offen,, so entsteht in oder an derselben eine juckende oder stechende Empfindung/ Die noch nicht vernarbte Wunde entzündet sich, und nimmt ein übles bläuliches, bleifarbiges Aussehen an. Die geheilte Verletzung oder, die Narbe beginnt zu jucken, zu stecken oder zu schmerzen. Sie geräch in Entzündung, bricht bisweilen auf, und es fließt ein dünner jauchiger’Siter, der bald einen üblen Geruch bekommt, heraus. Die Entzündung und ziehenden Schmerzen der Wunde erstrecken sich in die umliegenden Theile, besonders aber gegen den Hals und Nacken bin.
Jetzt verliert Der Kranke, welcher oft vorher einige Zeit ungewöhnlich heiter, aufgeregt, überspannt und zu sinnlichen Genüssen aufgelegt gewesen, seine Munterkeit, wirb mürrisch, nachdenkend, verdrießlich, mißtrauisch, träge, erschlafft, reizbar., unruhig, beklommen, erschrickt leicht, sucht Die Einsamkeit, athmet beengt. Erhat einen unruhigen, durch schwere Träume gek-ör ten Schlaf und Widerwillen gegen das Essen, ist ängstlich, furchtsam, im ganzen Ansehen verändert. ermattet, niedergeschlagen, späterhin zornig, hat einen un- stäten, wilden, starren Blick, wer zerrte Gesichtszüge, Spannung und Brennen in der Magengegend tc.
Mit Ausbildung dieser Nervenkrankheit wird burch einen Krampf in Den Schlingwerkzeugen das Vorstellungsvermögen des Leidenden so verändert, daß er einen Abscheu gegen alle Flüssigkeiten bekommt.
Anfänglich hat der Kranke bloß eine Beschwerde im Schlingen. An einer Stelle im Schlunde nämlich ein% pfindet er einen gelinden Schmerz-oder ein Gefühl von Verengerung. Es veranlaßt dieser Zufall Arngstlick- keit, Lust zum Trinken und doch Furcht davor, Trieb zu wiederholten Versuchen und dann konvulsivisches Athmen, Ekel und Widerwillen gegen Flüssigkeiten, Räos pern, Würgen, Brechen, schmerzen im Magen unO in den Därmen. . , „
Immer größer werden diese krankhaften (Srf^etnum gen, die Beängstigungen steigen, das Ampere d-s Kranken ändert sich, nimmt bald etwas Trauriges ba v etwas Wildes, VerzweiflungSvolles an ; Die Augen sind starr düster oder glänzend, feurig, Die Lumme, I heiser, die Zunge hart und trocken, die Bewegungen hastig das Reden rasch.
Diesen sehr leibenden Zustand begleiten Schlaflosig- seit Herzklovfen, schwerer Athem, Seufzen, Zittern, höchste Empfindlichkeit Der Sinne, Lichtscheu, Abnei- aung gegen Kälte, Fieber, Verstopfung. Den Kran- ken quält innere Hitze und brennender Durst, und dennoch kann er nicht trinken. Der Leidende vermag seinen eigenen, reichlich hervorquellenden Speickel nicht zu verschlucken, er speit ihn von sich. Die Scheu vor etwas Flüssigem wächst endlich so, daß schon die Berührung von Wasser, Der bloße Anblick einer Flüssig-