Ernennungen und Beförderungen-
Seche Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnadigst geruhet:
den Polizeikommissar Gleim zu Fulda in gleicher Eigenschaft zur Polizeidirektion in Cassel zu versehen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:
den Premierlieutenant von Langen schwarz vom Leibgarderegiment,' unter Führung ä la suite desselben, zum Adjutanten der 1. Jnfanteriebrigade zu ernennen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnadigst geruhet:
den Hüllsprobator Georg I o u v e n a l, und
den Bauschreiber Karl Theodor Reuhse zu Gütererpedienten,
den Eduard E r n st zum Gepackerpedienten, und den Louis Scharfscheer zum Billeteur auf dem Bahnhöfe zu Cassel,
den Bauschreiber Johann Karl Ferdinand ^""ngießer zum Gütererpedienten,
«p£m? 2^1 i» Cassel zum Gepack- den Friedrich Falken Hai ner zu Treysa zum " » ^!" Bahnhöfe zu Guntershausen, und ®°^d8 ®tebett zum Gütererpedienten, &en Hülfsrevisor Eduard Rerrodt zum Bil- l-t-u- auf d-m ®«»nWe zu ,m£, Zl<'
den Christian Wilhelm Persch zuKirchhain zum Güter- und Gepackerpedienten auf dem Bahnhöfe zu Treysa
auf Widerruf zu ernennen.
Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.
2. * Ernennungen
Kurfürstlicher Regierung der Provinz H a n a u.
Der bisherige Lehrer zu Weiperz, Ferdinand Schäfer, ist an die erledigte Lehrerstelle zu Bieder versetzt worden.
2. Nachdem die Anordnung getroffen worden- ist, daß das, auf der letzten General-Zoll-Konferenz ' vereinbarte amtliche Waarenverzeichniß zu den -am 1. Januar d. J. an im Zollvereine beim Verkehr mit Oesterreich gültigen Tarifbestimmungen in den Geschastölokalen der Zollerhebungsstellen des Kur- fürstenthumö zur Einsicht für das betheiligte Publikum ausgelegt werde, so wird solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Cassel am 12- Juni 1854.
Kurfürstliches Finanzministerium, Abtheilung für die indirekten Abgaben- S ch w e r tz e l l.
Besondere Bekanntmachungen der Verwaltungs- und Finanzbehörden.
i- In der Waisenhaus-Buchhandlung zu Hanau sind zu haben:
1) Gedruckte Vorschriften zur Ausführung