Einzelbild herunterladen
 

Wochenblatt

für die

Provinz H a n a n.

. H a n au, .Donnerstag -en 8. Juni 1854.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

1.

Der Zeitraum von fünf Jahreu, für welchen der, der unterzeichneten Direktion zur Seite sie- hende, engere Ausschuß der Interessenten der Ci­vil- Wittwen- und Waisen - Anstalt für die Hof- und LivilstaatSdiener der acht RangklasseN in Ge- mäßheit des §. 26 der Statuten dieses Instituts vom 20. November 1823 gewählt wird, ist, was zwei der dermaligen Mitglieder desselben, die Her­ren Obermedizinaldirektor Dr. Heraeuö und OberappeUationsgerichtörath Gleim betrifft, ab­gelaufen, während er, was dessen drittes Mit­glied, den Herrn Obergerichtsrath Schuppius anlangt, gleichfalls in einigen Monaten zu Ende gehen wird.

Die Herren Interessenten der Anstalt werden daher aufgefordert, drei hierselbst wohnende Theil­haber derselben zu Mitgliedern des gedachten engeren Ausschusses zu wählen und ihre Wahl­zettel vor Ablauf des 25. Juni d.' J. an den «ekretar der Direktion, Obermedizinalsekretar «chwarzenberg, einzusenden, wobei bemerkt wd, daß diejenigen Interessenten, welche die

?"^ ihrer Stimmzettel unterlassen, als das h i!^ beitretend angesehen werden und k-in^-e. ü^^derwahl der bisherigen Mitglieder BaffÄ'^ H^" entgegen steht. *20. Mai 1854.

kurfürstliche Direktion der Civil- Wittwen« .und Waisen-Anstalt.

irober. Schwarzen der g.

vt. H. Schwarzenberg,

2. Die Bestimmung im §. 1 der Verordnung vom 26. November 1799, wonach alle von Privatper­sonen ausgehende Briefe und Paguete an Kur­fürstliche Behörden nicht unfrankirt zur Post angenommen werden dürfen und demzufolge bei der Aufgabe der Portozahlung unter­liegen, wird hiermit in Erinnerung gebracht. Cassel' am 27. Mai 4854.

Kurfürstliche Generalpostinspektion. . S ch m e r f e l d.

3. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 7. Februar 1852, die fernere Aufrechthaltung der geblieben Vorschriften über die binnenlandi- sche Waarenkontrole in verschiedenen Zollvereins« staaten betreffend, wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß in der Königlich Preußi­schen Provinz Westphalen, sowie in den Fürstlich Wal decktschen und Lippeschen GebietSth e i len die Waarenkontrole im Bin« nenlande nunmehr mit der Maßgabe aufgehoben worden ist, daß sie ferner nur noch für K a fsee im Regierungsbezirke Münster fortbesteht. '

Cassel am 24. Mal 1854.

Kurfürstliches Finanzministerium, Abtheilung für die indirekten Abgaben.

v. Schwertzell.

4. Bei der dem Plane gemäß am heutigen Tage vor Notar und Zeugen stattgefundenen 18. Zie­hung des Kurhessischen Staatslotterieanlehns vom Jahre 1845 sind folgende Zwanzig Seriennum« mern herausgekommen -