Wochenblatt
für die
Provinz H a n a n.
. H a n au, .Donnerstag -en 8. Juni 1854.
Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.
1.
Der Zeitraum von fünf Jahreu, für welchen der, der unterzeichneten Direktion zur Seite sie- hende, engere Ausschuß der Interessenten der Civil- Wittwen- und Waisen - Anstalt für die Hof- und LivilstaatSdiener der acht RangklasseN in Ge- mäßheit des §. 26 der Statuten dieses Instituts vom 20. November 1823 gewählt wird, ist, was zwei der dermaligen Mitglieder desselben, die Herren Obermedizinaldirektor Dr. Heraeuö und OberappeUationsgerichtörath Gleim betrifft, abgelaufen, während er, was dessen drittes Mitglied, den Herrn Obergerichtsrath Schuppius anlangt, gleichfalls in einigen Monaten zu Ende gehen wird.
Die Herren Interessenten der Anstalt werden daher aufgefordert, drei hierselbst wohnende Theilhaber derselben zu Mitgliedern des gedachten engeren Ausschusses zu wählen und ihre Wahlzettel vor Ablauf des 25. Juni d.' J. an den «ekretar der Direktion, Obermedizinalsekretar «chwarzenberg, einzusenden, wobei bemerkt wd, daß diejenigen Interessenten, welche die
?"^ ihrer Stimmzettel unterlassen, als das h i!^ beitretend angesehen werden und k-in^-e. ü^^derwahl der bisherigen Mitglieder BaffÄ'^ H^"mß entgegen steht. *™20. Mai 1854.
kurfürstliche Direktion der Civil- Wittwen« .und Waisen-Anstalt.
irober. Schwarzen der g.
vt. H. Schwarzenberg,
2. Die Bestimmung im §. 1 der Verordnung vom 26. November 1799, wonach alle von Privatpersonen ausgehende Briefe und Paguete an Kurfürstliche Behörden nicht unfrankirt zur Post angenommen werden dürfen und demzufolge bei der Aufgabe der Portozahlung unterliegen, wird hiermit in Erinnerung gebracht. Cassel' am 27. Mai 4854.
Kurfürstliche Generalpostinspektion. . S ch m e r f e l d.
3. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 7. Februar 1852, die fernere Aufrechthaltung der geblieben Vorschriften über die binnenlandi- sche Waarenkontrole in verschiedenen Zollvereins« staaten betreffend, wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß in der Königlich Preußischen Provinz Westphalen, sowie in den Fürstlich Wal decktschen und Lippeschen GebietSth e i len die Waarenkontrole im Bin« nenlande nunmehr mit der Maßgabe aufgehoben worden ist, daß sie ferner nur noch für K a fsee im Regierungsbezirke Münster fortbesteht. '
Cassel am 24. Mal 1854.
Kurfürstliches Finanzministerium, Abtheilung für die indirekten Abgaben.
v. Schwertzell.
4. Bei der dem Plane gemäß am heutigen Tage vor Notar und Zeugen stattgefundenen 18. Ziehung des Kurhessischen Staatslotterieanlehns vom Jahre 1845 sind folgende Zwanzig Seriennum« mern herausgekommen -