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18SL.

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Wochenblatt

für die

Provinz Han

a u.

H anau, Donnerstag den 25. Mai 1854.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

1. Bei eingesyerener Erledigung der Stelle eines Garnisonsauditeurs zu Fulda, werden, in Folge Beschlusses Kurfürstlichen Kriegöministeriums vom 27. d. M., zu Nr. 571 H. P., geeignete Bewer­ber, und zwar vorerst mit einem Gehalte von jähr­lich 209 Thlr. verbundene Stelle, hierdurch auf­gefordert, ihre deshalbigen Gesuche binnen 4 Wo­chen anher einzureichen.

Cassel am 29. April 1854.

Kurfürstliches Generalauditorat.

v. L o ß b e r g- S ch c f s e r-

2. Durch daS Ableben des ersten evangelischen Pfarrers zu Fuloa ist diese Stelle erledigt wor­den, was mit dem Anfügen, daß Bewerbungö- gesuche um dieselbe binnen 4 Wochen dahier ein; zureichen sind, hierdurch zur öffentlichen Kennt­niß gebracht wird.

Hanau am 4. Mai 1854.

Kurfürstliches evang. Konsistorium.

> Harbordt.

? vt. Spangenberg.

3 s ^.Bekanntmachung,

1 c * te16er e uifi d n un d Prämienver- theUung im Jahr 1854 betr.

»^^ «-schluß Kurfürstlichen Ministeriums des in diesem °^^' x ^. 'ü genehmigt worden, daß öerfhJhin?^^ Pferderevision und Prämien- ^^ 'l"Ug 'n dem RegierungskommissionSbezirte PMLLl,^AS""" 3^« U

zu Herrenbreitungen am 6- Juli \ - Hersfeld - 8- j - nseid - 10. f d. I., - Fulda - 11. 5 Morgens - Schlüchtern - 12. i 9 Uhr, - Gelnhausen - 13. 1 - Wilhelmsbad - 14. /

und für sämmtliche Kreise des ganzen Landes zur Bertheilung der goldnen Medaille ein besonderer Termin

zu Fulda am 1 7. Juli,

Vormittags 10 Uhr.

Die hierbei zu verabreichenden Preise sind:

1) eine goldne Medaille, im Werth von zehn LouiSd'or, nebst fünf Dukaten, für das aus dem Landgestüt abstammende beste Pferd im Lande, welches in jeder Be­ziehung von ausgezeichneter Beschaffenheit und vom Besitzer selbst aufgezogen sein muß;

2) eine silberne Medaille und drei Du­katen für das vom Landgestüt abstam­mende beste Pferd in jedem Kreise, welches , ebenwohl von ausgezeichneter Beschaffenheit und vom Besitzer selbst aufgezogen sein muß;

3) ein Geldpreis von sechzehn Thalern für die beste, und

4) ein Geldpreis von z w ö l f T h a l e r n für die zweit' beste Mutterstute in jedem Kreise, welche beide nicht nur von ausgezeichneter Beschaffenheit und schon mit gutem Erfolg zur Nachzucht verwendet sein müssen, son-