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1854.
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ochenblatt
für die
H anau, Donnerstag den 27. April 1854
Ernennungen und Beförderungen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:
den Prinzen Wilhelm von Hanau zum Se- kondlieutenant im Leibgarderegiment zu ernennen.
Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.
1. Unter Bezugnahme auf die diesseitigen Veröffentlichungen vom 14. November v. I. und 1. Februar d. I., in Nr. 47 und 7 des Wochenblatts, wird die nachstehende Bekanntmachung der Königlich Preußischen Hauptverwaltung der Stäats- schuldcn vom 2. März d. J. hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Hanau am 8. April 1854.
Kurfürstliche Regierung daselbst.
H a r b v r d t.
vt. Meß.
Bekanntmachung, betreffend die Einziehung der Königlich Preußischen Kassenanweisungen vom Jahre 1835 und Darlehnskassenscheine vom Jahre 1848.
™ B°kug auf unsere Bekanntmachungen vom September und 2. Dezember v. I. (Staats- anzeiger vom Jahre 1853, Nr. 221, und vom ihi ^r- 1) werden die Inhaber König-
Kassenanweisungen vom 2. Ja- nuar 1835, und Königlich Preußischer Darlehns-
kassenscheine vom 15. April 1848 nochmals auf gefordert, diese Papiere entweder
bei der Konrrole der Staatspapiere, Ora
2.
nienstraße Nr. 92, parterre r--«"--, ^-» 111 der Provinzen t-ci den RegierungS - Haupt- kasse» VS-L bei den von den Königlichen Regierungen bezeichneten Kreis- und Spezialkassen zu präsentiren und dagegen neue Kassenanweisungen vom 2. November 1851 von gleichem Werthe in Empfang zu nehmen.
Daö Geschäftslokal der Kontrole der Staatspapiere wird zu 'diesem Zweck in den Wochentagen von 9 bis 1 Uhr geöffnet sein. Dieselbe kann sich jedoch wegen deS Umtauschgeschäfts weder mit Privatpersonen, noch mit Instituten oder Spezial- kasscn in Schriftwechsel einlassen, sondern wird alle ihr von auswärts auf anderem Wege als durch die Regierungs - Hauptkassen zugehenden Kassenanweisungen und Darlehnskassenscheine den Einsendern auf ihre Kosten zurücksenden.
Wenn übrigens Kassenanweisungen und Darlehnskassenscheine zugleich zum Umtausch präsen- tirt werden sollen, so müssen beide Arten von Papieren durchaus von einander getrennt werden.
Berlin am 2. März 1854.
Königlich Preußische Hauptverwaltung der Staatsschulden.
(gez.) Natan. Rolcke. Gamet. No b i l i ng.
In Folge höherer Weisung wird hierdurch bekannt gemacht, daß, nach Mittheilung Kurfürst«