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1854

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Wochenblatt

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H , n au, Donnerstag den 16. Februar 1854.

Ernennungen und Beförderungen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller» gnädigst geruhet:

den Hauptmann von Ward sieben vom 2. In­fanterieregiment zum Leibgarderegiment zu versetzen, sowie

den Hauptmann Hornung, aggregirt dem 2. Infanterieregiment, in demselben einrangiren zu lassen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller» gnädigst geruhet:

den charakterisfrtcn Kalkulator Wilhelm Baetz bei dem Kriegskommissariate zum KriegSkommissa- riatsgehülfen zu ernennen.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden,

1. Ediktalladung. Die Militairpflichtigen:

1) Kaspar Friedrich B lum aus Schmalkal- den; 2) Andreas Wilhelm Hellmann, und 3) Andreas Reinhard Zeiß, aus Brotterode; 4) Johannes Franz Faust aus Kleinschmal- kalden; 5) Johann Gottfried Döll auS Her- . ges-Hallenberg,

sämmtlich aus der Altersklasse 1833, welche im diesjährigen AuShebungStermine nicht erschienen üstd, auch bis jegt sich zur Erfüllung ihrer Mili- tairpflicht noch nicht gestellt haben, werden in Gemaßheit des §. 68 deS RekrutirungögesetzeS vom 29. September 1848 hiermit aufgefordert,

sich noch binnen drei Monaten zur Erfüllung ihrer Militairpflicht bei der unterzeichneten Be­hörde zu melden, widrigenfalls sie als Ausgetre­tene bestraft werden sollen.

Schmalkalden am 30. Januar 1854.

Kurfürstliche Regierungökommisston. Fond y.

vt. Schilling.

2. Die nachstehende Bekanntmachung der König­lich Preußischen Hauptverwaltung der Staats­schulden zu Berlin wird hierdurch zur öffentlichen Kunde gebracht.

Hanau am 1. Februar 1854.

Kurfürstliche Regierung daselbst. Harbordt.

vt. Metz. Bekanntmachung, betreffend die Einziehung der Königlich Preu­ßischen Darlehnskassenscheine.

In Verfolg unserer Bekanntmachung vom 12. September d. J. wegen Ausreichung neuer Kas­senanweisungen bringen wir hierdurch zur öffent­lichen Kenntniß, daß vom 2. Januar k. J. ab auch die noch umlaufenden Darlehnskassenscheine vom 15. April 1848 gegen neue Kassenanweisun­gen vom 2. November 1851 werden umgetauscht werden.

Die Inhaber jener Darlehnskassenscheine werden daher aufg'efordert, diese vom 2. Januar k. J. ab entweder

bei der Kontrole der Staatspapiere, Oranien- straße Nr. 92 parterre rechts, oder