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1854

Wochenblatt für dre Provinz Kann».

I UM I

Hanau, Donnerstag den 2. Februar 1854»

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

i- Bekanntmachung der Direktion der Landeskreditkasse, den Umtausch der s. g. grünen Obligationen betreffend.

Der, durch die diesseitige Bekanntmachung vom 15. p. M- zum Umtausch der s. g. grünen Ob­ligationen, welche mit blauer Farbe umgeändert worden sind, bestimmte Termin wird bis zum 21. d- M- verlängert und dieses den Betheiligten mit der weiteren Eröffnung bekannt gemacht, daß nach Ablauf dieses TerminS der Umtausch solcher Ob­ligationen nur an jedem Mittwochen des Vor­mittags Statt finden kann.

Cassel am 9. Januar 1654. Kurfürstliche Direktion der Landeskreditkasse.

L o tz.

vt. Manns.

2. Diejenigen Besitzer von Hengsten in der Pro­vinz Hanau, welche dieselben im Jahre 1854 zur Stutenbedeckung zu verwenden wünschen, werden hiermit aufgefordert, dieselben in den von den betreffenden Kurfürstlichen Landrathsämtern die- ferhalb bestimmt werdenden Terminen zu der ge­setzlich angeordneten Besichtigung vorzuführen.

Zugleich wird darauf aufmerksam gemacht, daß nur fehlerfreie, in jeder Beziehung zur Fort­pflanzung brauchbare Beschäler zugelassen werden, und daß zufolge der gesetzlichen Bestim­mungen derjenige, welcher seinen Hengst ohne zu­vor ausgewirkte Erlaubniß zur Stutenbedeckung

verwendet, für jeden Kontraventionöfall eine Strafe von 10 Thalern verwirkt.

Cassel am 5. Januar 1854.

' Kurfürstliche Landgestütdirektion.

v. Eschstruth.

3. Den Inhabern von Landeskreditkassen- Obligationen £i t Fa, deren letzter Koupon am 1. September v. I. fällig geworden ist, wird hier­durch bekannt gemacht, daß die Ersatzkoupons gegen Abgabe der Talons in dem, durch die Bekannt­machung vom 6. dieses für die Ausgabe der neuen Koupons festgesetzten, Termine dahier oder durch Vermittlung der auswärtigen Rentereibeamten ebenwohl in Empfang genommen werden können und werden die Letzteren zugleich ausdrücklich er­mächtigt, das ihnen vorgeschriebene Verfahren auf dergleichen Anmeldungen mit zu erstrecken- Die Vorzeigung jener Obligationen ist dabei nicht erforderlich.

Cassel am 18. Januar 1854.

Kurfürstliche Direktion der Landeskreditkasse.

L o tz.

vt. Manns.

4. Mit Beziehung auf die erlassene Bekanntma­chung vom 18. Januar 1853, in Betreff der, der Wittwe des Hauptmanns Bornemann, Karo­line, geb. Strohmeier, zu Lippoldsberg abhanden gekommenen, auf den Inhaber lautenden Schuld­verschreibung der Kurhessischen Landeskreditkasse, Serie 6^, Nr. 8771, über 100 Thaler, vom S- Ok­tober 1849, mit den dazu gehörigen Zinsablchnit- ten, wird nunmehr in Gemaßheit des §. 6 der