Provinz Hnna u.
Hana«, Donnerstag den 26. Januar 1854»
Erneunungen und Beförderungen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:
den Generalmajor von Kalten bor n, Kommandeur der 1. Jnfanteriebrigade, zum General-, lieulenant und Divisionskommandeur der Infanterie, auch zugleich zum interimistischen ersten Kommandanten der Residenzstadt Cassel zu ernennen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:
den Kreissekretar Anton Huck zuGelnhausen zum Regierungöasscssvr und ordentlichen Referenten bei der Regierung in Marburg zu ernennen;
dem Physikus Dr. Bauer zu Hersfeld das erledigte Physikat für die Amtsbezirke Nentershausen und Sontra zu übertragen;
den zu der Pfarrei Schwarzenborn in der Klasse Neukirchen prasentirten Kandidaten Johannes Muhl aus Christerode zu bestätigen;
den Medizinalreferenten der Regierung zu Cassel, Geheimen Hofrath und Geheimen Obermediziyalrath 0r Waldmann auf sein allcrunterlhänigstes Nach- suchen wegen zurückgelegten 70. Lebensjahrs in den Ruhestand zu versetzen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:
den Landrath Schesfer zu Hofgeismar mit der Versetzung der Brunnendirektion am Bade HofgeiS- mar zu beauftragen, und
dem Obersinanzassessor Rommel zu Cassel die Stelle eines Brunnendirektors am Bade Naubeim als Nebenstelle zu übertragen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnadigst geruhet:
den Obersten von Specht, Kommandeur des 2. Infanterieregiments, zum interimistischen Kommandeur der ersten Jnfanteriebrigade zu ernennen.
Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.
1. Nachdem die Anordnung getroffen worden ist, daß das bei der dermaligen Generalzollkonfereizz neu redigirte amtliche Waarenverzeichniß zu dem mit der landesherrlichen Verordnung vom 15- Dezember 1853 publizirten Vereinszolltarife in den Geschäftslokalen sämmtlicher Zollerhebuttgs- stellen deS KurfürstenthumS zur Einsicht für das betheiligte Publikum aufgelegt werde, so wirb solches unter Bezugnahme auf den §. 14 des Zoll- gesetzes vom 28- Dezember 1837 hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Cassel am 5- Januar 1854.
Kurfürstliches Finanzministerium, Abtheilung für die indirekten Abgaben.
v. Schwertzell. ,
2. Unter Bezugnahme auf den Artikel 1 des durch die landesherrliche Verkündigung vom 23. Juli v- J. publizirten Handels- und Zollvertrags mit Oesterreich vom 19. Februar v. J. wird nachstehend das Verzeichniß derjenigen Gegenstands