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1854

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ochenblatt

für die

Hana «, Donner li»g den 19. Januar 1854.

Ernennungen und Beförderungen-

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:

dem vom Erblandpostmeister, dem Herrn Fürsten von Thuen und Taris, zum Postverwalter in Netra in Vorschlag gebrachten .Privatpostgehülten Karl Jo­seph Stickel zu Breitenbach die allerhöchstlandes­herrliche Bestätigung zu ertheilen.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

1. Nachdem in Folge eines Beschlusses aus dem Generalprotokolle des Finanzministeriums zur b e» schränkten Abfertigung von auö dem Auslande eingehenden Postgütern an den nachgenannten Orten Erpeditionen errichtet, bzw. belassen worden sind, welche mit dem 1. Januar k. I. in Wirk­samkeit treten, nämlich:

1) zu Witzenhausen, mit dem dasigen Neben. Peueramte verbunden,

2) zu Wannfried, mit dem dasigen Unter# steueramte verbunden,

3) zu Nenndorf, mit dem dasigen Nebensteuer- amte verbunden, und

4) zu Obern kirche n, mit der daselbst befindli­chen Untererhebung verbunden,

so wird solches unter Bezugnahme auf den §. 9 £^^^ vom 3. Januar

hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Dassel am 24. Dezember 1853.

... Kurfürstliches Finanzministerium, Abtheilung für die indirekten Abgaben.

V- Schwertzell.

2. Der auf Wartegeld stehende Neallehrer Dr. Gottfried Theobald von Hanau wird hierdurch als Angeklagter zur mündlichen Verhandlung auf die wider ihn erhobene Disziplinaranklage:

sich während eines Zeitraums von mehr als vier Wochen von seinem gesetzlichen Wohnorte ohne Urlaub entfernt zu haben,"

auf

d e n 2 3. F e b r u a r k. I.,

Vormittags 10 Uhr,

in das Sitzungslokal des (Zivilsenate Kurfürstln chen Obergerichtö dahicr mit dem Bedeuten öf­fentlich vorgeladen, daß im Falle seines Nichter­scheinens auf erfolgenden Antrag der Staatsbe­hörde das Verfahren seinen Fortgang nehmen wird. Cassel am 29- Dezember 1853.

Kurfürst!. DiöziplinargerichtShof erster Instanz. Wachs.

3. Nachdem die Anordnung getroffen worden ist, daß das bei der dermaligen Generalzollkonferenz neu redigirte amtliche Waarenverzeichniß zu dem mit der landesherrlichen Verordnung vom 15- Dezember 1853 publizirten Vereinszolltarife in den GeschäftSlokalen sämmtlicher Zollerhebungs­stellen deö KurfürstenthumS zur Einsicht für das betheiligte Publikum aufgelegt werde, so wird sol­ches unter Bezugnahme auf den §. 14 deS Zoll- gesetzeS vom 28-/ Dezember 1837 hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Cassel am 5- Januar 1854.

Kurfürstliches Finanzministerium, Abtheilung für die indirekten Abgaben.

v. Schwertzell.