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Wochenblatt

Provinz H a n a u.

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Hanau, Donnerstag den 12. Januar 1854.

Ernennungen und Beförderungen-

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller» gnädigst geruhet:

auf den Antrag des ErblandpostmeisterS, des Herrn Fürsten von Lhurn und Laris, der nachgesuchten Dienstentlassung des Postverwalters Brell zu Nen» stadt die allerhöchste Genehmigung zu ertheilen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller« gnädigst geruhet: '

den Hofküfermeister Martin R e y m ü l l e r in den Ruhestand zu versetzen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller« gnädigst geruhet:

den Lehrer am Schullehrerseminar zu Homberg, Karl Schorre, zum ordentlichen Lehrer an dem Gymnasium zu Cassel,

die Hülfslehrer, Dr. Weber am Gymnasium zu Marburg und Schm itt am Gymnasium zu Fulda zu ordentlichen Lehrern an den genannten Gymnasien, den Gymnasialpraktikanten Hugo Ferdinand S u« ^"r zu», Hülfslehrer an dem Gymnasium zu Herü« selb, und

ben Gymnasialpraktikanten Reinhard Suchier zum Hülfslehrer an dem Gymnasium zu Hanau, die beiden Letzteren provisorisch, zu bestellen.

(Seine Königliche Hoheit der Kurfürst habsn aller» gnädigst geruhet:

de^^b^Eontroleur Sauerwein zu Cassel zum Oberkontroleur für die innere Besteuerung da­selbst, und

den Probater Kullmann bei der Direktion der Hauptstaatökasse zum Rentmeister in Friedewald zu ernennen, auch

den Haupt- und Provinzial-Steueramtsrendanten Dehnhard zu Marburg in den Ruhestand zu versetzen.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

1. Nachdem in Folge «in^s Beschlusses aus dem Generalprotokolle des Finanzministeriums zur be­schränkten Abfertigung von aus dem Auslande eingehenden Postgütern an den nachgenannten Orten Crpeditionen errichtet, bzw. belassen worden sind, welche mit dem 1. Januar k. J. in Wirk­samkeit treten, nämlich:

1) zu Witzen hausen, mit dem dasigen Neben- steueramte verbunden,

2) zu Wannfried, mit dem dasigen Unter­steueramte verbunden,

3) zu Renndorf, mit dem dasigen Nebensteuer- amte verbunden, und

4) zu Obernkirchen, mit der daselbst befindli­chen Untererhebung verbunden,

so wird solches unter Bezugnahme auf den §. 9 desFinanzministerialausschreibens vom 3. Januar 1832 hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Cassel am 24. Dezember 1853.

Kurfürstliches Finanzministerium, Abtheilung für die indirekten Abgaben.

V. Schwertzell.