Wochenbett
Provinz H a n a u.
H a n a u, Donnerstag den 29. Dezember 1853*
5^“ Pränumerationen auf dieses Blatt werdend'-er am Orte von dem WaisenhauSbuchhalter Limbert, auswärts von den betreffenden Poststellen angenommen. Jährlicher AbonnementöpreiS 2 Fl.
Allgememe Verfügungen der Oberbehörden.
1. Mit Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 31- Oktober d. J. wird, hierdurch veröffentlicht, daß in den neben der Direktion der Mili- tair-Wittwen- und Waisenanstalt bestehenden MitgliederauSichuß pro 1854 gewählt worden sind: 1) aus der L Abtheil.: Herr Oberst Wiegrebe vom Generalstabe,
2) „ » 11. „ „ Oberstlieutenant v. Ca
che n h a u f e n vom Te- neralstabe,
3) „ v III. „ „ Hauptmann Gifsot
vom Jägerbataillon,
4)aus derIV.Abtheil.: HerrHauptkassirer Buchen»
5) „ „ V. V
„ Buchhalter M a l k o- mes,
6) V » VI. »
„ Premierlieutenant F r erde r k i n g vom 3. Infanterieregiment, und
7) v w VII. „
„ Assistenzarzt Dr. R o» senkran; vom Artillerieregiment.
Cassel am 12. Dezember 1853.
Kurfürstliche Direktion _ der Militair-Wittwen- und Waisenanstalt. vt. Speyer.
2. In Gemäßheit der Bestimmungen in §. 8 und 9 des GesetzeS vom 15. d. M., die Klassensteuer betreffend, ergeht an alle in Kurhessen Klassensteuerpflichtige die Aufforderung, eine spezielle Erklärung ihres klassensteuerpflichtigen Einkommens, eS möge aus dem In- oder Auslande bezogen werden (bezüglich deS aus dem Auslande zu beziehenden Einkommens ist zugleich der Betrag der etwa im Auslande davon zu entrichtenden Steuer glaubhaft nachzuweifen), längstens bis zum 15- Januar nächsten Jahres schriftlich oder mündlich nach dem untenstehenden Formulare, bei dem Ortsvorstande deS Wohnorts des Steuerpflichtigen, oder wenn dieser im Auslande wohnt, bei dem betreffenden Ortsvorstande, bei Meidung der im §. 32 des Klassensteuergesetzes vom 31. Oktober 1833 angedrohten Strafe, abzugeben.
Cassel am 20. Dezember 1853.
Kurfürstliche Kommission für die Steuerrevifions-, Nektifikations- und Vermessungsarbeiten.
L o tz, k. A.