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1853.
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Wochenblatt
für die
Provinz Hanau.
Hanau, Donnerstag den L Dezember 1863.
Gesetzgebung.
Die Nr. XXIV des Gesetzblattes von diesem Jahre enthalt:
V e r o r d n N n g vom 10. November 1853, die Erricktung von Polizeidirektionen für die Kreise Cassel, Marburg, Fulda und Hanau betreffend.
Von Gottes Gnaden Wir Friedrich Wilhelm der I., Kurfürst rc. rc. ' verordnen nach Anhörung Unseres Gesammtstaatö- ministeriumS wie folgt:
§. 1
In der Residenzstadt Cassel und in den Provin- zial-Hauptstadten Marburg, Fulda und Hanau sollen Polizeidirektionen bestehen.
Sämmtliche Funktionen der in den bezeichneten Orten bestehenden LandrathSamter werden auf die Polizeidirektionen übertragen.
§. 2.
Für die innere Einrichtung dieser an die Stelle der bezeichneten Landrathöämter tretenden Polizei- direktionen ist die Verordnung vom 5. Juli 1851, die Umbildung der inneren Landesverwaltung betreffend, maßgebend.
§. 3.
An die dermaligen Beamten und Diener der LandrathSämter in den vorgenannten Städten sollen die einschlagenden Geschäfte der Polizeidirektionen alsbald übergehen.
Urkundlich Unserer Allerhöchsteigenhändigen Unterschrift und des beigedrückten StaatSsiegels gegeben zu Cassel am 10. November 1853.
Friedrich Wilhelm.
(St. S.)
Vt. Hassen pflüg. Vt. Vo l m ar. Vt. v. Hayna u.
Vt. v. Bauinba ch.
Ernennungen und Beförderungen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:
den Premierlieutenant von Leng er ke vom 1. Infanterieregiment (Kurfürst) zum 3- Infanterieregiment zu versetzen.
Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden,
1. Ediktalladung.— Der dem 2. Husarenregiment, Herzog von Sachsen.Meiningen, über- wiesene Militairpflichtige Friedrich Wilhelm Theodor Rinne aus Rumbeck hat sich der Einstellung entzogen. Derselbe wird daher aufgefordert, sich binnen 3 Monaten, bei Meidung der im §. 69 des RekrutirungSgesetzeS vom 29. September 1848 auf das Austreten gesetzten Strafen, zur Erfüllung seiner Militairpflicht zu stellen.
Rinteln am 10. November 1853.
Kurfürstliche RegierungSkommission.
Specht. -
vt. Keller.